RIS AI
9 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1106–110915.7 Behandlung von Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu. Die Jahre 2011 bis 2015 sind bereits rechtskräftig veranlagt worden. Für die Jahre 2011 bis 2014 liegen keine anderen Wiederaufnahmegründe vor. Eine Bescheidänderung nach § 299 BAO ist in zeitlicher Hinsicht lediglich für das Jahr 2015 möglich. Lösung…

EStR 2000 Rz 6895–690623.3 Nachträgliche Einkünfte (§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) *)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…2 EStG 1988 32 Z 2 EStG 1988 normieren hingegen für den Fall, dass vom bisherigen Arbeitgeber an den Rechtsnachfolger eines verstorbenen Arbeitnehmers in dessen Eigenschaft als Rechtsnachfolger kein laufender "Arbeitslohn" (Hinterbliebenenpension) bezahlt wird, eine abweichende Vorgangsweise: Allfällige einzelne Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers an den…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…AIF unbeachtlich (vgl. Rz 75). Rz 80: Wurde noch keine Beurteilung durch die FMA vorgenommen, hat die Abgabenbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen eigenständig zu beurteilen. Sofern die FMA später Gegenteiliges feststellt, liegt gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO ein Wiederaufnahmegrund vor. Zur Behandlung im…

EStR 2000 Rz 3906–39129.5.2 COVID-19-Rücklage
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wird. Für eine pauschale Rücklage von bis zu 30% des Gesamtbetrags der Einkünfte 2019 ohne ordnungsgemäße Ermittlung im Zeitpunkt der Antragstellung besteht keine Rechtsgrundlage. In einem solchen Fall eines nicht ordnungsgemäß ermittelten voraussichtlichen Verlustes wird im Allgemeinen ein Wiederaufnahmegrund vorliegen (VwGH 20.3.2024, Ro…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit in einem solchen Fall neu zu bewerten sein; die geänderte Rechtsansicht (in Folge der Rechtsprechung) selbst stellt jedoch keinen Wiederaufnahmegrund dar. Bei Übertragungen nach dem 15.11.2021: Beträgt die Gegenleistung zumindest 75% des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes, ist davon auszugehen…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ff). Rz 101: Wurde noch keine Beurteilung durch die ausländische Aufsichtsbehörde vorgenommen, hat die Abgabenbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen eigenständig zu beurteilen. Sofern die ausländische Aufsichtsbehörde später Gegenteiliges feststellt, liegt gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO ein Wiederaufnahmegrund vor. Rz 102: Liegt eine Negativbescheinigung…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…zu fällen. "Schiedsrichter" bei Sportwettkämpfen sind daher keine Schiedsrichter im Sinne des StGB. Bedienstete eines Unternehmens sind neben weisungsgebundenen Arbeitnehmern auch Organmitglieder juristischer Personen oder Beamte bei Geschäftsbetrieben öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Beauftragte eines Unternehmens sind berechtigt, für ein Unternehmen geschäftlich zu handeln oder zumindest in…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…kann, dass keine doppelte Nichtbesteuerung erfolgt (zB rechtskräftige ausländische Steuerbescheide, Bericht einer ausländischen Außenprüfung, Dokumentation zur Fremdvergleichskonformität der ausländischen Primärberichtigung). Eine automatische Gegenberichtigung zu ausländischen Gewinnberichtigungen ist jedenfalls nicht zulässig. Rz 503: Für den Gegenberichtigungsantrag kommen verschiedene verfahrensrechtliche Grundlagen in Betracht. Sofern ein Wiederaufnahmegrund vorliegt…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…den GebR 2025 bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen…