…645). Ob es beim Einbringenden (bzw. einem der Einbringenden) - für Zwecke der Ermittlung eines etwaigen Übergangsgewinns oder -verlustes - anlässlich der Einbringung zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart hinsichtlich des eingebrachten Vermögens kommt (siehe dazu Rz 818 ff). Ob dem Einbringenden (bzw. einem Einbringenden) als Gegenleistung für…
…9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH treffen…
…Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge Verzichts erfolgt und dadurch eine Steuerpflicht entstanden ist. In allen Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass bei mangelnder Liquidität des Arbeitgebers keine Steuerpflicht entsteht. Welche Kriterien sind angesichts dieser Problematik anzuwenden, um die Liquidität eines Unternehmens…
12.8.14 Geschäftsführerhaftung Rz 896a: Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).
…gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Abwendung einer solchen Gefahr. Auch eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht und kann auch aus der ehelichen Beistandspflicht nicht abgeleitet werden. Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen…
…weil Gewinnchancen nicht Teil des Einkommens des betreffenden Steuerjahres sind. Die verdeckte Ausschüttung wird erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Wahrnehmung der Gewinnchance durch den Begünstigten verwirklicht. Gewinntantiemen Rz 788: Siehe Stichwort "Tantiemen", Rz 935. Gewinnverteilung Rz 789: Hat ein Anteilsinhaber dem Geschäftsführer eine Losungsverkürzung aufgetragen…
…Teilwertabschreibung der Beteiligung vorgenommen worden bzw. ist es im Zuge der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens der Beteiligung zu einem Veräußerungsverlust gekommen. Dem beteiligten Gesellschafter gelingt nicht der Nachweis, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Teilwertabschreibung oder dem Veräußerungsverlust bzw. Ausscheidensverlust und der vorgelagerten Einkommensverwendung…
…Gesellschaftsanteile, erfolgt die Nutzung des Patents aufgrund des Eigentumsrechtes der übernehmenden Körperschaft, sodass eine Vergütung an den Einbringenden kein Nutzungsentgelt darstellt, sondern einen Vorteil aufgrund der Anteilsinhaberstellung. Erlösverkürzung Rz 753: Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer durch Zeugenaussagen und mittels aufgefundener Aufzeichnungen die Beteiligung an Erlösverkürzungen nachgewiesen…
…5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995: derzeit frei ff und 5946 ff. Es kommt zur anteiligen Ausgleichs- und ggf. Vortragsfähigkeit. § 10 Abs. 8 EStG 1988 ist unabhängig von der Haftungssituation des ausscheidenden Gesellschafters anzuwenden…
…am Grund- oder Stammkapital beteiligt sind, stehen unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 (bei Überwiegen der Merkmale der Unselbständigkeit) und des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 (Eingliederung in den Organismus des Betriebes des Unternehmen…
…auch für Altschulden eintritt. Maßgebend ist die Stellung zum Schluss des Wirtschaftsjahres. Wandelt sich die Stellung bloß auf Grund einer erhöhten Mitunternehmerinitiative, löst dies hingegen keine Verrechenbarkeit von bisherigen Wartetastenverlusten aus. Lediglich die ab diesem Zeitpunkt neu entstehenden Verluste unterliegen nicht mehr dem § 23a EStG…
…118: Bei einer gemeinschaftlichen Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind anteilige Verluste innerhalb des Anlaufzeitraumes der gemeinschaftlichen Betätigung (siehe Rz 37 ff) steuerlich jedenfalls anzuerkennen. Ein Anteilserwerb löst allein keinen Anlaufzeitraum aus. In die nach Ablauf des Anlaufzeitraumes einsetzende Prüfung der Kriterien …
…für rechnungslegungspflichtige Genossenschaften und rechnungslegungspflichtige Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Auf diese Rechtsnachfolger kann daher Vermögen auch ohne Betrieb in Anwendung des Art. II UmgrStG steuerneutral übertragen werden. Noch nicht verrechnete Verluste sind den am Umwandlungsstichtag vorhandenen sonstigen Vermögensteilen zuzuordnen (zB Kapitalanteile, Liegenschaften…
…auf sieben Jahre verteilt abzugsfähig. Siehe dazu Rz 1292 ff. 3.2.3.2 Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 368: Gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 ist ein aus begünstigungsschädlichen Geschäften einer gemeinnützigen Bauvereinigung im Sinne des § 6a Abs. 1 KStG 1988 insgesamt entstehender Verlust nicht ausgleichsfähig.
…Z 2 KStG 1988 dar. Keine Schwebeverluste stellen am Einbringungsstichtag offene Siebentelbeträge aus abzugsfähigen Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten bzw. Verluste anlässlich des sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 dar. Solche offenen VerlustsiebentelSiebentel gehen nur nach Maßgabe des …
…3.2.4.4 Veräußerung von Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 111/2010 Rz 372: Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 111/2010 an Körperschaften sind nur mit Überschüssen…
9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus…
…während des Bestandes eines Konkursverfahrens nicht existieren kann, nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stille Gesellschaft errichtet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch in diesem Fall der Gewinn aus dem Schuldnachlass nur dem Unternehmer zuzurechnen…
…ist. 75% des Verlustes der ausländischen Körperschaft sind dem Gruppenträger zuzurechnen (siehe auch Rz 1076). [Grafik] Rz 1076: Die Verlustzurechnung ist bei ausländischen Gruppenmitgliedern (im Beispiel oben) auf die unmittelbaren Beteiligungen eingeschränkt; rechnet man im Beispiel die unmittelbaren Beteiligungen am ausländischen Gruppenmitglied zusammen, ergibt…
…§ 34 ff BAO und ist somit gemeinnützig, kommt für deren gesellige Veranstaltungen eine Anwendung des § 5 Z 12 KStG 1988 nicht in Betracht. Daher sind für solche gesellige Veranstaltungen derartiger Gliederungen die Bestimmungen betreffend das "kleine Vereinsfest" nach § 45 Abs. 1a BAO ebenfalls maßgebend (siehe…