RIS AI
5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages grundsätzlich keinen Einfluss. Auch im Fall einer gemeinsamen Obsorge haben die Elternteile eine Vereinbarung zu treffen, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll (§ 177 Abs. 2 ABGB). Aus dieser Vereinbarung über den überwiegenden Kindesaufenthalt leitet sich die Haushaltszugehörigkeit ab…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), die nicht (Ehe)Partner sind oder mit denen keine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist beim Berufswohnsitz eines Steuerpflichtigen für die Anerkennung der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung ein eigener Hausstand…

ZK-20303.2. Heiratsgut (C02, C03)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…3.2.4.3. Sicherheitsleistung Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den genauen bzw. - falls eine Feststellung zu aufwändig wäre - geschätzten Bemessungsgrundlagen und ist im Grundlagenbescheid festzuhalten. Erfolgt beim Zollamt keine Sicherheitsleistung durch den Beteiligten, ist im Grundlagenbescheid darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsleistung bei…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

…häuslichen und privaten Bedürfnissen dient. 0.2.4. Hausrat Der Hausrat ist in Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d ZBefrVO festgelegt. Kein Hausrat sind: Lebensmittel, Arzneimittel, alkoholische Erzeugnisse, Tabak- und Tabakwaren, motorisierte Beförderungsmittel und deren Anhänger, Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge, tragbare Instrumente für handwerkliche…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…