RIS AI
7 117 Treffer396 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: (1)Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis; (2)Erstellung…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden…

KStR 2013 Rz 103–1061.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Es werden also zB Personenvereinigungen nur selten unter diese Bestimmung fallen, da ihre Einkünfte idR nach § 188 BAO festzustellen und auf die Gesellschafter aufzuteilen sind. "Nichtrechtsfähig" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht das Fehlen jeglicher Rechtsfähigkeit, sondern fehlende Rechtspersönlichkeit (VwGH 3.3.1987, 86/14/0128). …

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…diesen ein zu starker Bezug zu natürlichen Personen gegeben ist. Voraussetzung ist, dass sie nach ihrer Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Statuten, usw.) und der tatsächlichen Geschäftsführung die in §§ 34 ff BAO genannten Voraussetzungen erfüllen. Rz 178: Nach §§ 5 Z 6 KStG 1988 5 Z 6 KStG…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz 2002 ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…34 ff BAO und ist somit gemeinnützig, kommt für deren gesellige Veranstaltungen eine Anwendung des § 5 Z 12 KStG 1988 nicht in Betracht. Daher sind für solche gesellige Veranstaltungen derartiger Gliederungen die Bestimmungen betreffend das "kleine Vereinsfest" nach § 45 Abs. 1a BAO ebenfalls maßgebend (siehe…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Mindestvermögen (70.000 Euro) nicht in bar aufgebracht wird (§ 4 PSG), ist eine Gründungsprüfung vorzunehmen. Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat. Für die Rechnungslegung ist der Stiftungsvorstand verantwortlich. Die Privatstiftung ist kein Unternehmer im Sinne des UGB kraft Rechtsform…

KStR 2013 Rz 1256–125821. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 12 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

… 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988) Rz 1258: Siehe EStR 2000 Rz 4761 bis 4807. Mit § 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 wurde in Folge der Tatsache, dass juristische Personen keine persönliche Sphäre haben können, ein dem § 20 Abs. 1 Z 2 lit…

KStR 2013 Rz 210–2132.10 Gemeinnützige Bauvereinigungen (§ 5 Z 10 und § 6a KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Nr. 194/1994, keine Anwendung. Die Gemeinnützigkeitsbestimmungen der §§ 34 ff BAO sind nicht anzuwenden. Gemeinnützige Bauvereinigungen sind gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 nach Maßgabe des § 6a KStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit, soweit sich ihre Tätigkeit auf die in § 7 Abs. 1 bis…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in § 3 KStG 1988 nur geringe praktische Bedeutung…

LRL 2012 Rz 112–1136. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche Betätigung auf der Ebene der Gemeinschaft als Einkunftsquelle anzusehen ist. Dabei sind je nach Art der Tätigkeit die in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Ausführungen zu beachten. Rz 113: Das…

KStR 2013 Rz 1259–126421.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) | Verselbständigtes, eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) | Verselbständigtes, eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) | Gründung durch privatrechtlichen Widmungsakt | Ja | Ja | Ja | Eintragung Stiftung in Firmenbuch/Register | Firmenbuch |…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…RGBl. Nr. 58/1906, enthält keine Begriffsbestimmung, sie ist aber analog zur gesetzlichen Begriffsbestimmung der AG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Stammanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschaft kann nach …

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…erhält. Gibt es keine Gegenleistung oder beträgt sie nicht mehr als 30% des Grundstückswertes, liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, auf den der Stufentarif anzuwenden ist (§ 7 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm Z 2 lit. a GrEStG 1987). In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer…

LRL 2012 Rz 1468.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen Rz 146: Die Liebhabereiverordnung ist nach § 5 der Verordnung auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche…

EStR 2000 Rz 1323–13305.5.4a.5 Verfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Antrag aufschiebende Wirkung zu. Die aufschiebende Wirkung ist nicht zu bewilligen, wenn die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Bleibt die Beschwerde ohne Erfolg, ist der Einrichtung ein Zuschlag zur Körperschaftsteuer in Höhe von 20% der ab dem in § 4a Abs. 5 Z 4…

KStR 2013 Rz 1322–132624.2 Besonderheiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…fallen (siehe Rz 399 und 401). Zum "außerbetrieblichen Bereich" von Körperschaften in gesonderten Fällen (zB Liebhaberei) siehe Rz 435 bis 437. 24.2.2 Betriebe gewerblicher Art Rz 1323: Jeder Betrieb gewerblicher Art gilt für sich als Körperschaftsteuersubjekt. Die Zusammenfassung mehrerer Betriebe ist jedoch unter…

KStR 2013 Rz 335–3362.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…die bisherigen Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen das zum Zeitpunkt der Auflösung der jeweiligen Betriebskrankenkasse bestehende Leistungsniveau aufrechterhalten werden. Den errichteten Privatstiftungen wurde von der jeweiligen Betriebskrankenkasse für diese Zwecke ein Anteil in Höhe von 20% ihres im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Reinvermögens gewidmet (§ 718 Abs…

VereinsR 2001 Rz 2341.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei