…Gleichschriften Rz 152: Werden Schriften mehrfach ausgefertigt, unterliegt jede einzelne Ausfertigung (Gleichschrift) der Gebühr, wenn sie die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht erfüllt (VwGH 1.12.1976, 0288/75 und 0289/75). 8.1.4. Urkundeninhalt Rz 153: Maßgeblich für die Bemessung der Gebühr ist ausschließlich…
…sind daher keine Strafen iSd FinStrG, sondern Abgaben, und zwar Nebenansprüche iSd § 3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als…
…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.
8.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen…
…Zivilrecht mögliche, Rechtsgeschäfte begründen daher keine Gebührenpflicht. Rz 12: Gegenstand der Gebühr nach § 33 GebG sind Rechtsgeschäfte (siehe Rz 1250 ff) unter der Voraussetzung, dass hierüber eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wird (zum Urkundenprinzip siehe Rz 1083), außer…
…wohingegen bei der Werknutzungsbewilligung die Gestattung der Nutzung keine ausschließliche ist (§ 24 UrhG). §§ 66 ff UrhG schützen Leistungen, die mit der Vermittlung von Werken im Zusammenhang stehen oder Leistungen, die vom Gesetzgeber als schützenswert erachtet werden, ohne dass sie die Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz…
…gefasst, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht. Deshalb sind Umlaufbeschlüsse, das sind außerhalb einer Versammlung im Wege der schriftlichen Beschlussfassung zustande gekommene Gesellschafterbeschlüsse, nicht gebührenpflichtig. Dies gilt auch für die bei einer Einmann-GmbH vom einzigen Gesellschafter außerhalb der Generalversammlung gefassten Beschlüsse (VwGH 16.10.1989, 88…
… 11 GebG enthält für Abschriften keine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Die Gebührenschuld entsteht in analoger Anwendung des § 11 Abs. 1 Z 5 GebG im Zeitpunkt der Unterzeichnung (Beglaubigung) oder der Hinausgabe. Bei im Ausland von anderen Behörden als Gerichten beglaubigten Abschriften entsteht die…
8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…
… 14 TP 1 GebG (bzw. § 14 TP 4 GebG) zu beurteilen und kann nicht, wenn diese Tarifpost für eine bestimmte Abschrift keine Gebührenpflicht vorsieht, der Zeugnisgebühr zugeordnet werden (VwGH 26.11.1990, 90/15/0005). 10.1.1.1. Abschrift Rz 254: Abschrift ist jede…
…Privathaushaltsbestätigung: € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 3 BVwAbgV) € 14,30 Zeugnisgebühr, sofern keine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (vgl. § 14 TP 14 GebG sowie Rz 635 ff) Die Eingabengebühr für den Antrag auf Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung gemäß § 14 TP 6 GebG, die Zeugnisgebühr gemäß …
…Geltendmachung von Prioritätsrechten in anderen Ländern gleichzeitig die Herstellung mehrerer Abschriften (Prioritätsbelege) von Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen begehrt, so ist die Gebühr nur für eine Abschrift (Prioritätsbeleg) zu entrichten; auf der zweiten und jeder weiteren Abschrift ist vom Patentamt ein Vermerk über die Gebührenfreiheit nach dieser…
…dem Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Anders als der Vorvertrag, welcher keiner Rechtsgebühr unterliegt (vgl. VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115), gibt die Option nicht bloß ein Recht auf Abschluss des Hauptvertrages; ihre Ausübung…
… bei den im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird (siehe Rz 174). 10.13.7.2. Gebührenschuldner Rz 655: Gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 GebG ist zur Entrichtung der Gebühren derjenige verpflichtet, für den oder in dessen…
…auch nur zur Vorlage bei dieser Behörde oder diesem Gericht bestimmt sind, fallen nicht unter diese Bestimmung und unterliegen damit keiner Gebühr (zB Firmenbucheingabe, Gesuch um Anmerkung der Rangordnung oder Antragsformular an eine Behörde). Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Behörden oder…
1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
…Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382: Die Anzahl der Beilagen ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Dies gilt sowohl für Beilagen, die in Papierform beigelegt werden, als auch für elektronische…
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…
…Diese Schrift stellt keine gemäß § 14 TP 5 Abs. 3 Z 3 GebG gebührenbefreite Beilage dar, sondern ist im Rahmen eines amtlichen Gebrauchs zu vergebühren (siehe Rz 120 ff zum amtlichen Gebrauch). Rz 373: Wurde für die beigelegte Schrift bei einer früheren Verwendung als Beilage…
…für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang mit der Übertragung des Betriebes stehen, werden nicht eingehoben. Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende Eintragungen: die Neueintragung oder Änderung der Firma, die Neueintragung, die Änderung oder Löschung bei…