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EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…sind dann und insoweit abzugsfähig, als die Nutzung berufsbezogen ist (vgl. VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Neuro-Linguistik Programming (NLP) Rz 4738: IdR kein abzugsfähiger Aufwand, da keine berufsspezifischen Fortbildungskosten (VwGH 17.9.1996, 92/14/0173, betr. Lehrerin für Mathematik und Physik…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…für einzelne Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit sind nicht abzugsfähig (zB Aufwendungen für den Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der für sich allein keinen Berufsumstieg sicherstellt). Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten darstellen. Siehe auch Beispiel Rz 10358a.

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…der halbe Sachbezug versteuert. Legt der Arbeitnehmer kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder andere geeignete Nachweise vor, ist die Aufteilung der zurückgelegten Kilometeranzahl auf den beruflich und den privat veranlassten Teil zu schätzen. Rz 10291: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Fortbildungskosten - zusätzliche Fahrtkosten (Rz 291 und Rz…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…die sonstigen Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten abzugsfähig? Die Aufwendungen für das Studium sind abzugsfähig, weil durch das gegenständliche Studium für den Arbeitnehmer kein neues Berufsbild entsteht; es liegen Fortbildungskosten vor. Es ist nicht zu erkennen, dass nach Abschluss des Studiums dem Arbeitnehmer ein…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz 428: Zusätzlich zum Pauschbetrag können grundsätzlich keine anderen (auch keine außerordentlichen) Werbungskosten aus dieser Tätigkeit (zB Fortbildungskosten)…

EStR 2000 Rz 4361–437011.11 Künstler und Schriftsteller (Verordnung BGBl. II Nr. 417/2000)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Die einkommensteuerrechtliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerrechtlichen unabhängig. Rz 4362: Anwendungsvoraussetzungen der Künstler/Schriftstellerpauschalierung sind: Selbständige Ausübung einer künstlerischen und/oder schriftstellerischen Tätigkeit (siehe Rz 4363 und 4364). Hinsichtlich dieser Tätigkeit(en) darf keine Buchführungspflicht bestehen und es dürfen auch nicht freiwillig Bücher geführt werden…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt (VwGH 16.1.1959, 0454/58; VwGH 29.1.1960, 0645/58, betr. Bäcker- und Konditormeister). Kosten für den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung durch einen Berufspiloten sind Fortbildungskosten (VwGH 28…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…den Kostümen. Deshalb wird es für die Frage der Werbewirkung einer Kulturveranstaltung in besonderem Maße auch auf die (regionale) Bedeutung der Veranstaltung und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ankommen. Aus dieser Sicht bestehen keine Bedenken, Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen (insbesondere Opern- und Theateraufführungen, sowie Kinofilme…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 1 Z 3 EStG 1988 kommen darüber hinaus solche Mittel in Betracht, die von Institutionen der EU oder von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes aus den im Gesetz genannten Gründen gewährt werden. Ausländische Mittel von Drittstaaten sind keine öffentlichen Mittel im Sinne des §§ 3 Abs…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht aus (VwGH 22.09.2000, 98/15/0111). Es ist…

LStR 2002 Rz 10406–1042842.5.5 § 17 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…bei Inanspruchnahme des Pauschbetrages daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Variante 1: In diesem Fall liegen Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit vor, weshalb die Kosten mit dem Vertreterpauschale abgegolten sind. Daneben können keine weiteren Werbungskosten berücksichtigt werden…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Verpflegungsmehraufwendungen (Rz 314a) und Nächtigungsgeldern (Rz 318) vorzunehmen. Ist die Reise hingegen durch ein Programm geprägt, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), liegt keine berufliche Veranlassung vor. Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…besteht der Anspruch auf Bezugsfortzahlung nur so lange, als kein Anspruch auf Geldleistungen auf Grund einer anderen Funktion nach dem Bezügegesetz oder auf Grund einer sonstigen Erwerbstätigkeit oder aus einer Pension besteht. Die Bezugsfortzahlung stellt einen laufenden Bezug und keinen sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Veranlagung nicht dem Einkommensteuertarif unterworfen werden, bleiben bei Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte außer Ansatz. Der Gesamtbetrag der Einkünfte umfasst auch solche, für die Österreich nach einem DBA kein Besteuerungsrecht zusteht (VwGH 24.5.2007, 2004/15/0051; BFG 30.6.2014, RV/4100587/2013).…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten abzusetzen. Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die…

LStR 2002 Rz 696–69810.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

10.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988) Rz 696: Nach § 26 Z 3 EStG 1988 gehören sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungskosten dann nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber diese Kosten selbst trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB Schreibtisch, Schreibtischlampe stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung oder Umschulung; sie sind daher in diesem Zusammenhang nicht abzugsfähig. Es können aber Arbeitsmittel gemäß …

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…