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LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht erstmalig für den Kalendermonat zu, für den Unterhalt zu leisten ist und auch tatsächlich geleistet wird. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt im Veranlagungsverfahren. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag…

LStR 2002 Rz 83812.4.2 Betroffener Personenkreis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…6 EStG 1988. Sonstiger Unterhaltsberechtigter (zB mittelloser Elternteil, Student, für den keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wird): Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 mit Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (siehe Rz 868). Bei Gebäuden ist grundsätzlich vom grundbücherlichen Eigentum im Zeitpunkt des Schadensfalles auszugehen…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Stammabgabe zusammengefasst verbucht. Wenn auch die nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben nach Möglichkeit aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen zusammengefasst verbucht werden, so darf aus diesem Umstand dem Abgabepflichtigen kein Nachteil erwachsen. Rz 610: Die Verbuchung der Rückforderung von zuviel bezogener Familienbeihilfe erfolgt immer nach § 213 Abs. 2 BAO…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Wohnung (zB durch studierende Kinder) unbeachtlich. Soweit die Hotelkosten - unter Berücksichtigung der Anzahl der monatlichen Nächtigungen - den Betrag von 2.200 Euro nicht überschreiten, bestehen keine Bedenken gegen eine Berücksichtigung dieser, während der Übergangsphase (bis zum Erhalt eines Zimmers im Studentenheim) angefallenen Kosten. Rz 10354: …

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nur Gebrauch zu machen, um einer drohenden Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Der Widerruf ist mittels formloser schriftlicher Mitteilung auszusprechen. Rz 135: Auf die Ausstellung einer Eilnachrichtenverzichtserklärung besteht kein Rechtsanspruch; eine solche Erklärung ist vom Finanzamt nur auszustellen, wenn das Zahlungsverhalten des…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…§ 25 und 47 ff EStG 1988 zu beurteilen. Siehe auch die entsprechenden Abschnitte der LStR 2002. 7.1.1 Gewählte Funktionäre Rz 763: Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen begründet in der Regel kein Dienstverhältnis, auch wenn laufend (pauschale) Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigungen sind nach Abzug…

LStR 2002 Rz 852–85612.5.3 Behinderung von Kindern
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein (Ehe-)Partner Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag hat, durch den Freibetrag gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu berücksichtigen; Voraussetzung dafür ist, dass für dieses Kind keine pflegebedingte Geldleistung bezogen wird. Rz…

LStR 2002 Rz 88412.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, aber dort eine auswärtige Berufsausbildung…

LStR 2002 Rz 873–87412.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076). Sofern mit einem erfolgreichen Abschluss innerhalb der doppelten durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Studiendauer gerechnet werden kann, bestehen gegen die Gewährung des Freibetrages keine Bedenken. Rz 874: Der…

LStR 2002 Rz 769–77011.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Gänze erfüllt hat und ihm für 12 Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. V steht der Familienbonus Plus zu. S steht hingegen kein Familienbonus Plus für H zu (da er weder Familienbeihilfenbezieher noch Unterhaltsabsetzbetragsberechtigter ist) und sein Bescheid ist gemäß § 295a BAO von Amts wegen zu ändern.

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ob der Betreffende neben dem Stipendium auch eine Beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 oder Familienbeihilfe bezieht. Werden höhere Beträge ausbezahlt, ist grundsätzlich von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Daneben können keine tatsächlichen Aufwendungen (für Wissenschaft und Forschung) steuerfrei ersetzt werden. Ergänzend ist eine Steuerbefreiung für außerhalb eines…

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…keine Berücksichtigung mehr im April). Erst wenn der Arbeitnehmer eine neuerliche Erklärung (Formular E 30) und einen Nachweis über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vorlegt, kann der Familienbonus Plus (in geringerer Höhe) weiter berücksichtigt werden. Sobald die Familienbeihilfe wegfällt, ist aber jedenfalls kein Familienbonus Plus…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird oder nur deswegen ein geringerer Unterhalt geleistet wird, weil eine (teilweise) Anrechnung der Familienbeihilfe vorgenommen wurde (VfGH 27.6.2001, B 1285/00, und VfGH 19.6.2002…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…99/14/0307). Rz 866: Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich - je nach Voraussetzungen (§ 34 Abs. 7 Z 1 und 2 EStG 1988) - durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Die Unterhaltsleistungen für ein nicht haushaltszugehöriges in einem EU-Staat, EWR-Staat bzw…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Die Ehegattin, ebenfalls ungarische Staatsbürgerin, verbleibt mit ihren zwei Kindern in Ungarn; sie erzielt keine Einkünfte. Ist für den Alleinverdienerabsetzbetrag die unbeschränkte Steuerpflicht (auch) des Steuerpflichtigen selbst für mehr als sechs Monate Voraussetzung? Bedarf es in concreto einer Optionserklärung nach § 1 Abs. 4 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…berücksichtigen. Bei behinderten Kindern, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, kann neben dem Freibetrag gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen kein Freibetrag für Diätverpflegung beantragt werden. Es können neben dem Freibetrag von 262 Euro nur Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel…

LStR 2002 Rz 877–87912.7.3 Kostentragung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…sind. Liegen derartige Aufwendungen nicht vor, weil zB die Unterkunft am Arbeitsplatz (des Lehrlings) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird oder keine Fahrtkosten zu tragen sind, steht der Freibetrag nicht zu. Grundsätzlich sind Ausbildungskosten von den Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch dann zu tragen, wenn…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Staaten steht kein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Rz 771b: Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag steht dann zu, wenn ein Anspruch auf den österreichischen Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht. Es ist ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…1988, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsentlohnung sowie die Zuschläge für derartige Arbeiten gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988, Grundlohn und Zuschläge für Überstunden. Nicht dazu zählen: die Familienbeihilfe, Bezüge, die nach § 26 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, sowie alle sonstigen Bezüge…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…und § 4 Abs. 4 ASVG genannt sind sowie Personen, die an Kapitalgesellschaften iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind. Rz 46: Folgende lohnabhängige Abgaben werden nicht erhoben: Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß §§ 41 ff FLAG 1967 von Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z…