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12 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2 lit. a BAO) aufgrund materiellrechtlicher Vorschriften. Bezüglich der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen besteht keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO von der für das letztveranlagte Kalenderjahr festgesetzten Abgabenschuld (siehe Rz 490 bis Rz 492). Randzahl 412: entfällt Rz 413: Eine Aussetzung der…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Mit Ablauf dieser Fristen beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 erster Satz BAO zu laufen. 9.9. Kein grobes Verschulden an der Säumnis (§ 217 Abs. 7 BAO) Rz 974: Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO wird festgestellt, dass ein Abgabepflichtiger keine Unternehmereigenschaft hat; in der Folge ergeht ein Rückforderungsbescheid, mit dem die vom Nichtunternehmer im Weg von USt-Voranmeldungen geltend gemachten Gutschriften rückgefordert werden. 1.1.9. Fälligkeit bei Wiederaufnahme des Verfahrens, bei…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 467: Im Übrigen ist bei Prüfung, ob der Antrag die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages enthält, kein strenger Maßstab anzulegen. Kommt zB bei einer Abgabe nur ein bestimmter Steuersatz in Betracht, so kann die Darstellung der Ermittlung des…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Bestimmung des § 212a Abs. 9 BAO kein Ermessen eingeräumt. Rz 548: Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Rz 549: Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Nichtfeststellungsbescheiden besteht nur darin, dass für den Gesellschafter keine festzustellenden Einkünfte (der geltend gemachten Einkunftsart) vorliegen. Der Begründung (zB weil für den Gesellschafter keine Mitunternehmerstellung vorliegt) kommt keine Bindungswirkung zu. Daher steht ein solcher Bescheid, der etwa ergeht, weil keine Mitunternehmerschaft vorliegt, der Qualifikation als…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

UZKArtikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Form einer Standardzollanmeldung gestellt. b)In den folgenden Fällen ist ein Konsultationsverfahren nicht erforderlich, die entscheidungsbefugte Zollbehörde hat keine Angaben der erlassenen Bewilligung zu übermitteln: Bei Verwendung eines Carnet ATA oder Carnet CPD. Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung erfolgt durch Überlassung der Waren gem. Art…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Hochrechnung. Wäre die geringfügige Beschäftigung im Oktober beendet worden, läge kein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Nachforderung (219,63 Euro) wäre nicht zu entrichten. Kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung im Zuge der Berufung dennoch zurückgenommen werden, da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900…