…einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person, aus der das Ausmaß des vereinbarten Unterhalts und das Ausmaß des tatsächlich geleisteten Unterhalts hervorgeht. Die von den Gerichten angewendeten Durchschnittsbedarfssätze (Regelbedarfsätze) kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine behördliche Festsetzung, kein schriftlicher Vertrag und keine schriftliche Bestätigung der empfangsberechtigten…
…Jugendamt eine Unterhaltsleistung von monatlich 1.000 S festgesetzt, und hat der Unterhaltsverpflichtete dieser Festsetzung in vollem Umfang Folge geleistet (Unterhaltszahlung im Kalenderjahr 12.000 S), steht der volle Unterhaltsabsetzbetrag zu. Die Regelbedarfsätze kommen subsidiär nur dann zur Anwendung, wenn eine behördlich festgesetzte Unterhaltsleistung nicht…
…Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht erstmalig für den Kalendermonat zu, für den Unterhalt zu leisten ist und auch tatsächlich geleistet wird. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt im Veranlagungsverfahren. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (…
…Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb des EU-Raumes, EWR-Raumes oder der Schweiz, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (VfGH 04.12.2001, B 2366/00). Unterhaltsleistungen…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
12.8.2 Alimente Siehe Rz 865 ff.
…ist kein Alleinerzieher. Rz 784a: Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt für Kinder im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988: | Kalenderjahr | bei einem Kind | bei zwei Kindern | bei drei Kindern | für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um | bis 2022…
…für die kein Pflegegeld bezogen wird, steht der Freibetrag ungekürzt zu. Zur Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen, die nachweislich und unmittelbar behinderungsbedingte Mehraufwendungen des Kindes abgelten, siehe Rz 856. Siehe auch Beispiel Rz 10857. Rz 858: Neben dem Freibetrag von 262 Euro bzw. bei Bezug höheren Pflegegeldes…
…erst nach Ablauf des Anspruchszeitraumes vorliegt. Ein zu Unrecht gewährter Kinderzuschlag wird in Anwendung des § 26 FLAG 1967 zurückgefordert. Liegen die Voraussetzungen erst in einem Folgebescheid vor (zB nach einer Beschwerde), wird der Kinderzuschlag nachträglich ausbezahlt. Rz 1243: Höhe des Kinderzuschlags zum Kinderabsetzbetrag und Einkünftehöchstbetrag…
…771b: Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag steht dann zu, wenn ein Anspruch auf den österreichischen Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht. Es ist ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem Grunde nach besteht (zB bei Überlagerung…
…hinweist, bei einem Spendenhinweis auf der Homepage eines Unternehmers. Abzugsfähig sind auch werbewirksame Katastrophenspenden an Hilfsorganisationen oder Gemeinden, Direktspenden an Familien oder Einzelpersonen sowie Direktspenden an Arbeitnehmer des Unternehmers. Beim Empfänger der Spende (katastrophenbetroffene Privatperson, Unternehmer oder Arbeitnehmer eines Unternehmers) liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor…
… 106 EStG 1988 kein Kinderabsetzbetrag mehr zusteht), ist dies der Bausparkasse mitzuteilen. Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag erlischt bei Wegfall der Familienbeihilfe (Kind im Sinne des § 106 EStG 1988) mit 1. Jänner des Folgejahres. Der Wegfall der Familienbeihilfe ist binnen Monatsfrist zu melden. Rz 1301…
…nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn die allein stehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht (vgl. VwGH 24.4.1974, 1842/73) oder wenn die…
…für dieses Kind keine pflegebedingte Geldleistung bezogen wird. Rz 853: Unabhängig von einem Freibetrag gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 können bei Anspruch des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag der Pauschbetrag wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF…
…erster Satz EStG 1988 anzuwenden, weshalb diese Renten beim Rechtsnachfolger keine abzugsfähigen Sonderausgaben und beim Rechtsvorgänger keine anzusetzenden Einkünfte darstellen. Rz 7050: Bei Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Einzelwirtschaftsgutes gegen Unterhaltsrente findet anläßlich der Übertragung zunächst eine Entnahme zum Teilwert statt. Die späteren Rentenzahlungen sind…
…für die Dauer der Zinserhöhung an die Stelle des bisher frei vereinbarten der erhöhte gesetzliche Hauptmietzins, für den bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen eine Mietzinsbeihilfe gewährt werden kann. Die Mietzinsanhebung, die den nach dem Tod des Hauptmieters in den Hauptmietvertrag Eintretenden trifft, ist kein "Erhöhungstatbestand…
…eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Dies gilt nicht für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die sich nur vorübergehend zur Berufsausbildung außerhalb der oben genannten Staaten aufhalten. Zur Möglichkeit, Unterhaltsleistungen für…
…von natürlichen Personen befreit. Bei pflegebedürftigen Personen greift die Befreiung nur, wenn diese im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien untergebracht sind. Ziel der Sozialhilfe ist es, jenen Personen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es findet im…
…Einmalzahlung zur Abgeltung einer gesetzlichen Unterhaltsleistung ist nicht steuerbar; daher besteht für die Anwendung des §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 kein Raum (zB Unterhaltszahlungen an die Hinterbliebenen nach einem tödlichen Unfall des Unterhaltsverpflichteten); bei Zufluss in Form wiederkehrender…
…700 Euro (bis 2023: 550 Euro) beträgt. Der Kindermehrbetrag steht in diesen Fällen nur einmal pro Kind der familienbeihilfenberechtigten Person zu. Der Betrag von 700 Euro (bis 2023: 550 Euro) kommt bei einem Kind zur Anwendung und erhöht sich für jedes weitere Kind (§ 106 Abs…