14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…
…idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 998: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…
…1 erster Satz BAO, deren Höhe mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt. Rz 411: Eine mittelbare Abhängigkeit besteht auch bei Abgabenerhöhungen (§ 3 Abs. 2 lit. a BAO) aufgrund materiellrechtlicher Vorschriften. Bezüglich der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen besteht keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs…
…1 zweiter Unterabsatz UZK bewilligt worden, dann wird diese Frist so festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält als im Fall eines Zahlungsaufschubs nach Art. 110 UZK. (3) Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners eine Fristverlängerung gewähren, wenn der zu entrichtende Abgabenbetrag infolge…
…Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) findet der Säumniszuschlag keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs. 4 BAO. Rz 922: Ausnahmsweise Säumnis (§ 217…
…unter strenger Überwachung durch die zuständigen Behörden im Hinblick auf ihre Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke stehen. (3) Das Nichtentstehen der Zollschuld gemäß Abs. 2 hat keinen Einfluss auf einen nach den österreichischen Vorschriften bestehenden Strafanspruch, der tatbestandsmäßig auf die Entstehung einer Zollschuld abstellt…
…idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 999: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…
…auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 20%. Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller). Rz 954: Die 20%-Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl…
…Überschussrechnung grundsätzlich Betriebsausgaben. Steuern Rz 1647: Betriebssteuern (zB Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück, Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug) stellen Betriebsausgaben dar. Personensteuern (zB Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4847 ff). Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…Nr. 52/2009 kommt allerdings zur Anwendung.). Nach der Rechtslage im September 2010 wären für dieses Kraftfahrzeug bei einer Zulassung in Österreich 12% Normverbrauchsabgabe (Grundbetrag) und, 875 Euro an Malus sowie die Abgabenerhöhung in Höhe von 20% gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl…
C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992) C.7.1. Allgemeines Rz 1580: § 7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner…
…bestimmt wurde, übermittelt die Behörde des Abgangslandes die "Meldung über die Abgabenerhebung" (IE063) an alle Zollstellen, die eine Meldung IE001, IE003, IE050 oder IE115 zu dem betreffenden Beförderungsvorgang erhalten haben, und unterrichtet diese, dass keine Beförderung mit dieser MRN mehr zu erwarten ist. Mit dieser…
7. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG) Rz 26: Die Flugabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über…
5.3.4 Schätzung nach § 184 BAO Rz 1103: Grundlagen für die Abgabenerhebung (zB Betriebsausgaben) sind von der Abgabenbehörde nur insoweit zu schätzen, als sie diese Grundlagen nicht bzw. nicht genau ermitteln oder berechnen kann (vgl. zB VwGH 5.7.1999, 98/16/0148). Ein…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…oder vorläufig ergangen sind, stellen daher keinen "Freibrief" für das Nichtführen von Büchern und Aufzeichnungen in den Folgejahren dar. Siehe auch Rz 200. Rz 199: Eine insbesondere nach Unternehmensrecht bestehende Buchführungspflicht ist gemäß § 124 BAO auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen. Dies gilt nur…
…dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen hat. Daneben ist die Buchführungspflicht nach § 125 BAO zu beachten. Rz 403: Bücher im Sinn des Abgabenrechts sind Aufschreibungen…
…Nachdem die Fondsbuchhaltung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen im InvFG 2011 bestimmten Rechnungslegungsgrundsätzen unterliegt, hat sie diese Bestimmungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (§ 124 BAO). Da es sich bei den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen des Fonds nicht um einen Ertrag sui generis handelt…
…und den Carnet-Inhaber im Carnet TIR Verfahren erfolgt durch das Zollamt Wien. Wird im Rahmen des Such- und Erhebungsverfahrens kein Nachweis für die ordnungsgemäße Erledigung des Verfahrens erbracht, ist spätestens nach 10 Monaten ab der Ausstellung des Carnet TIR eine fristgerechte Abgabenerhebung gemäß Art…
…demzufolge für die Abgabenerhebung zuständig ist. Die zuständige Behörde des Abgangslandes muss ihre Entscheidung innerhalb von sieben Monaten nach Ablauf der Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle treffen. Das gilt auch, wenn die Behörde im Rahmen des Suchverfahrens keine Antwort erhalten hat…