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RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der jeweiligen Amtshandlung fällig und können gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden (§ 26 Abs. 5 AbgEO). 1.6.2. Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit (§ 210 Abs. 5 BAO) Rz 46: Bei Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit in den Fällen des § 228 BAO erfährt deren früherer Fälligkeitstag keine Änderung…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…einer Erbschaft das Fremdkapital zur Gänze getilgt. Es liegt keine Änderung der Bewirtschaftung vor, weil schon vor der Fremdkapitalrückzahlung eine Einkunftsquelle anzunehmen war. Die Tilgung bewirkt lediglich eine Verkürzung des Gesamtüberschusszeitraumes. Beispiel 2: Eine Änderung der Bewirtschaftung liegt vor, wenn die Nächtigungspreise für Appartements gegenüber…

UStR 2000 Rz 2394–240016.1.6. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…in der Höhe seines Vorsteuerabzuges keine Änderung ein, ebenso beim Einzelhändler C. Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des C an D setzt sich aus der Barzahlung des D abzüglich der darin enthaltenen USt zusammen. Wäre D ein vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer, müsste er im Voranmeldungszeitraum der Gutscheinerstattung…

UStR 2000 Rz 2071–212112.10. Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…der allgemeinen Vorschriften und jenen des § 22 UStG 1994 vor (vgl. VwGH 28.5.2019, Ro 2019/15/0002). Zu Einzelheiten und Inkrafttreten siehe Rz 2857a ff. Zur allfälligen Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnraumvermietung siehe LRL 2012 Rz 184. Rz 2074: Keine Änderung…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…sie kann aber keine Änderung der bereits fällig gewordenen Vorauszahlungsteilbeträge ("Vierteljahresfälligkeiten") bewirken. Der jeweils erste nach dem Änderungszeitpunkt fällig werdende Vorauszahlungsbetrag beträgt ein Viertel der neu festgesetzten Vorauszahlungen zuzüglich oder abzüglich jener Unterschiedsbeträge, um die die bereits fällig gewesenen Vorauszahlungsteilbeträge gegenüber der neu berechneten Vierteljahresfälligkeit…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils aufgrund des Zuflusses von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleicher Erträge zur Verfügung. Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds sind, unabhängig von deren Zusammensetzung, in voller Höhe beim Anteilinhaber steuerpflichtig (siehe dazu Rz 167 f). Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds bewirken daher keine Änderung der steuerlichen…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…ist keine Änderung der Verhältnisse iSd § 12 Abs. 10 und Abs. 11 UStG 1994. Das gilt für Gegenstände, die vor dem 1.1.2014 erstmals als Anlagevermögen in Verwendung genommen wurden, sowie damit zusammenhängende Vorgänge nach dem 31.12.2013. Wird ein Gegenstand, der zunächst…

UStR 2000 Rz 3290–330824.4. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…vergütet, ist weder von einer Minderung des Einkaufspreises noch von einer Erhöhung des Verkaufspreises nach § 24 Abs. 4 Z 1 UStG 1994 auszugehen (keine Änderung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage). Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Sinne des Art. 24 Abs. 1 lit. a…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Widerruf der Optionserklärung wäre daher frühestens für den Veranlagungszeitraum 2014 möglich (Abgabe bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates). Rz 2918: Beim Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Bestimmungen kommt es in Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 2013 zu keiner Änderung der Verhältnisse…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…werden, dass die bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch nicht steuerwirksamen stillen Reserven und Lasten bei den Rechtsnachfolgern steuerhängig bleiben. Ergibt sich beim Rechtsnachfolger keine Änderung in der Gewinnermittlungsart, gelten die Aussagen in Rz 120 ff auch für Umwandlungen. Die mit der Umwandlung zusammenhängenden Kosten, wie…

EStR 2000 Rz 763–7654.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Veräußerungsgewinn jedoch in jenem Kalenderjahr, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet (dh. in der Veranlagung für 2016). Zeitpunkt der Entnahme ist der Zeitpunkt der Änderung der Nutzung bzw., wenn keine Änderung der Nutzung erfolgt, der Tag, zu dem die Ausbuchung erfolgt. Rz 764: Der…

EStR 2000 Rz 3917–39219.5.2.4 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die Hinzurechnung als auch der Abzug der COVID-19-Rücklage lediglich den Gesamtbetrag der Einkünfte beeinflussen, bewirken diese keine Änderung der Höhe der betrieblichen Einkünfte (siehe bereits Rz 3909). Fortsetzung Beispiel 1, Variante a in Rz 3912: Im Jahr 2020 beträgt der tatsächliche Verlust aus…

EStR 2000 Rz 6015–602419.6 Vermögensverwaltende Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Im Falle der Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist § 32 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 anzuwenden. Danach liegt hinsichtlich der Eigenquote ein steuerneutraler Vorgang vor, weil insoweit hinsichtlich der steuerlichen Zurechnung des Wirtschaftsgutes keine Änderung eintritt; hinsichtlich der Fremdquote…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…starren Kapitalkonten) gleichmäßig herabgesetzt werden und der Herabsetzungsbetrag entnommen wird, ergibt sich vor und nach diesem Vorgang keine Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Eine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG liegt nicht vor, daweil die Mitunternehmer für den anteiligen Anteilsverzicht kein begünstigtes Vermögen im Sinne des …

LRL 2012 Rz 89–914.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Der absehbare Zeitraum beginnt nach dem 31.12.2023 und umfasst somit den Zeitraum 16.5.2024 bis 16.5.2049 (25 Jahre). Der absehbare Zeitraum für die Liebhabereibeurteilung von Beginn der erstmaligen Vermietung bis zur Änderung der Bewirtschaftungsart erfährt keine Änderung. Die Rz 61…

EStR 2000 Rz 6662–666422.4.4.5.3 Herstellungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…siehe auch Rz 2627a). Keine Herstellungskosten im Zusammenhang mit Grund und Boden sind aber Aufwendungen für ein geologisches Gutachten, weil dadurch keine Änderung der Wesensart des Grund und Bodens bewirkt wird. Wird ein solches Gutachten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden erstellt…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das meldende Finanzinstitut im Fall einer Änderung der Gegebenheiten bis zur Beschaffung einer gültigen Selbstauskunft ein Neukonto für einen Zeitraum von längstens 90 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Änderung der Gegebenheiten eingetreten ist, so behandeln, wie wenn keine Änderung der Gegebenheiten eingetreten wäre…

AH-41203. Veredelungsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…Format nach der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 5.1. 3.2.2. Nur zollrechtlicher Passiver Veredelungsverkehr mit Textil-Quotenwaren Wird eine gültige Bewilligung eines zollrechtlich passiven Veredelungsverkehrs vorgelegt (Maßnahmen zur Nämlichkeitsfesthaltung wurden daher getroffen) und erfolgt keine Änderung des Ursprungs und der Textilkategorie der Waren…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…C vermittelt keine Fortführung der Firmenwertabschreibung. Einkommensermittlung: Das Einkommen des Gruppenmitglieds C des Jahres 01 wird im Fall a) zum 31.12.01 gemeinsam mit dem Ergebnis des Gruppenmitglieds A dem Gruppenträger zugerechnet. Erst für das Ergebnis des Jahres 02 erfolgt die Änderung der Zurechnung…