…Vertreterhaftung keine echte, jedoch eine erweiterte Ausfallshaftung (VwGH 26.6.2007, 2006/13/0086 sowie BFG 1.4.2016, RV/7400106/2015 zu den gleichlautenden Bestimmungen der §§ 7 Wiener Abgabenordnung und 9 Abs. 5 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966). Sie besteht insoweit, als Kommunalsteuer infolge schuldhafter Verletzung…
…entfällt. Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dann begünstigt zu besteuern (1/5 steuerfrei), wenn sie nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen. Von einem willkürlichen Verhalten wird gesprochen, wenn es auf ein bewusstes Wollen oder Nichtwollen zurückzuführen ist. Willkür liegt nicht nur bei Missbrauch…
…vereinbaren, sind allenfalls vom Arbeitgeber geleistete Zahlungen iZm der Stornierung des Urlaubs als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Dem Arbeitnehmer stehen keine Werbungskosten zu. Hat der Arbeitgeber Zahlungen iZm der Stornierung eines bereits vereinbarten Urlaubs zu leisten, weil ein von ihm nicht beeinflussbares Ereignis (zB Großauftrag…