RIS AI
5 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

…eine inländische Zweigniederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - bilden nicht Gegenstand eines Kaufvertrages. In Fällen von Miet- oder Leasingverträgen liegen, selbst bei Vereinbarung einer Kaufoption, keine Kaufgeschäfte vor. 1.3. Tatsächlicher Preis Zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nach Artikel 70 Abs. 2 UZK iVm Art…

ZK-42001.4. Allgemeines zur steuerfreien Einfuhr im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 sowie zur innergemeinschaftlichen Lieferung und zum innergemeinschaftlichen Verbringen im Sinne des Art. 7 UStG 1994
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…und steuerpflichtige Lieferung an Ö und kann beim Vorliegen aller Voraussetzungen die entrichtete EUSt als Vorsteuer geltend machen. "Verbringung": Hierbei handelt es sich um die unternehmensinterne Warenverbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, bei der keine Ware verkauft wird. Dies wäre zB der Fall…

ZK-07707. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…bereits Gegenstand einer Zollanmeldung, erklären im Grunde des Art. 198 Abs. 2 UAbs. 2 UZK die Zollbehörden diese Zollanmeldung für ungültig. Gemäß § 76 ZollR-DG ist eine Vernichtung oder Zerstörung im Sinne des Art. 197 UZK unbeschadet der Bestimmungen über die aktive Veredelung nur nach…

ZK-42004. Rolle des Konzeptivorganes
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…der Sicherheit: Die Zollanmeldung samt Belegnachweisen analog der Prüfung nach Art. 48 UZK. Werden keine Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten erkannt, ist die Sicherheit mit ZB 32 gutzuschreiben und die Rückzahlung in der Anmeldung zu vermerken. Der Anmelder erhält eine schriftliche Mitteilung Im Falle von Belegmängeln oder…

UStR 2000 Rz 3941–3966106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…der anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlich sein, einen Fiskalvertreter zu bestellen (siehe Rz 3526). Es besteht folgende Möglichkeit einer vereinfachten Abwicklung: Rz 3953: Besitzt ein ausländischer Lieferer keine österreichische UID (und ist er nicht zur Umsatzsteuer erfasst), so kann dem österreichischen Spediteur, der die Verzollung durchführt…