…19 EStG 1988; siehe auch Rz 70e65 und 70r). Bei Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (vgl. EAS 1579 und EAS 1872). Beispiel: Für die Tätigkeit im Rahmen einer Auslandsentsendung (Jänner bis Juli 2014; DBA mit…
…1988) zum Tragen. Bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (zur Doppelbesteuerung siehe Rz 32 ff). Rz 20: Tritt ein beschränkt Steuerpflichtiger während des Kalenderjahres in die unbeschränkte Steuerpflicht ein (und umgekehrt), sind zwei Steuerabschnitte gegeben…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
…310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen…
…laufenden Bezügen erfolgt. Das Wort "neben" in der Wortfolge "neben dem laufenden Arbeitslohn" in § 67 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht zeitlich, sondern kausal zu verstehen. Sonstige Bezüge verlieren die durch § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 geschaffene Begünstigung nicht dadurch, dass sie im…
…Nebenentschädigungen (zB für Erdablagerungen oder für Nachteile, die anderen Grundstücken durch den Veräußerungsvorgang entstehen) sind mangels direkter kausaler Verknüpfung hingegen nicht Bestandteil der Einkünfte aus der Veräußerung und somit von der Steuerbefreiung nicht erfasst (vgl. Rz 5170 ff zu Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse). Zum Begriff "behördlicher…
…die mittelbar oder unmittelbar der beschäftigten Person zukommen. Nicht darunter fallen somit Aufwendungen, für die die Arbeits- oder Werkleistung kausal ist, die aber nicht mittelbar oder unmittelbar an den Erbringer dieser Leistung, sondern an einen Dritten geleistet werden (ausgenommen Vergütungen für die Überlassung einer Person…
…Bei der Ermittlung der Einkünfte haben jene Ausgaben außer Ansatz zu bleiben, die mit nicht steuerbaren Vermögensvermehrungen oder steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren objektiven Zusammenhang stehen. Dieser Zusammenhang ist objektiv und kausal herzustellen. Aufwendungen und Ausgaben, die der Verwendung solcher Einnahmen oder Vermögensvermehrungen dienen…
…Art. IV UmgrStG siehe UmgrStR 2002 Rz 1444 ff. Erlass einer Betriebsschuld Rz 444: Der Erlass einer Betriebsschuld aus außerbetrieblichen (privaten) Gründen ist eine Einlage. Tritt ein für einen Schuldnachlass kausaler Umstand erst ein, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger kein Gesellschaftsverhältnis mehr besteht…
…Diese Aufwendungen/Ausgaben sind von den Anschaffungsnebenkosten abzugrenzen. Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen. Im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kapitalanlagen/Derivaten/Kryptowährungen kommen als Anschaffungsnebenkosten vor allem in Betracht: Vermittlungsprovisionen; Handelsgebühren; Beratungskosten (für eine rechtliche…
…wenn die für die Wertminderung kausale Maßnahme im öffentlichen Interesse steht (siehe dazu Rz 6653). Rz 4175: Durch die Vollpauschalierung sind zB erfasst und daher nicht gesondert als Einnahmen anzusetzen: Verkäufe von Altmaschinen im Zuge der Erneuerung des Maschinenparks (gilt auch für teilpauschalierte Land- und…
…32 Z 1 lit. a EStG 1988 den Ausgleich eines durch den Ausfall von Einnahmen unmittelbar verursachten Schadens voraussetzt, muss ein Kausalzusammenhang zwischen Entschädigung und dem durch den Entfall der Einnahmen eingetretenen Schaden vorhanden sein. Daher sind auch Entschädigungen für eine angestrebte, aber nicht zustande…
…Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (Art. 18 OECD-Musterabkommen) stehenden Begriffe des jeweiligen DBA zu subsumieren sind, steht nach dem "Kausalitätsprinzip" das Besteuerungsrecht (Art. 15 OECD-Musterabkommen) Österreich zu (Vorrang des Kausalitätsprinzips vor dem Zuflussprinzip) Rz 7954: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören…
…N (Zessionar, Neugläubiger). Zur Begleichung seiner Schuld gegenüber N tritt A seine Forderung gegenüber C an N ab. N wird damit neuer Gläubiger des C. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht…
…die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen. Für die Zuordnung zu den Anschaffungskosten hat der Zweck der Aufwendungen entscheidende Bedeutung, ein bloß kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung reicht als solcher nicht aus (EStR 2000 Rz 791). Anschaffungsnebenkosten sind…
…Unabhängig davon, ob die Übersiedlung vor oder nach der Eheschließung erfolgt, muss ein kausaler Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen bestehen. Daneben kann auch die Befreiung für Übersiedlungsgut angewendet werden. 3.2.3. Zollanmeldefrist Die Waren dürfen frühestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt der Eheschließung…
…Übertragung von Betrieben (siehe Rz 141 ff) anfallen. Unmittelbar veranlasst sind solche Handlungen, für die das Gesetz das letzte, den Rechtsvorgang unmittelbar auslösende Glied in der ablaufenden Kausalkette bildet (vgl. VwGH 14.10.1971, 2259/70). Die Befreiungs- und Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG sind kumulativ mit…
…gemäß § 232 BAO entgegen dem für BerufungserledigungenBeschwerdeerledigungen ansonsten geltenden §§ 270 BAO 280 BAO nicht zu berücksichtigen, wohl aber kausale Sachverhaltsumstände, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits gegeben gewesen sind (VwGH 25.2.2003, 2002/14/01122002/14/0112; VwGH 19.12.2013, 2012…
… 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988) 3)übrige sonstige Bezüge Ist allerdings eine einzelne Sonderzahlung aufgrund eines DBA bezüglich des Besteuerungsrechts nach dem Kausalitätsprinzip teilweise dem Inland und teilweise dem Ausland zuzuordnen, sind die im Inland bzw. im Ausland steuerpflichtigen Bezüge den…
…der Arbeitnehmer nicht frei über die Beteiligung verfügen kann (siehe OECD-Musterkommentar zu Artikel 15, Rz 12.2.). Aufgrund des Kausalitätsprinzips sind die Einkünfte in jenem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer die der Vergütung zugrundeliegende Tätigkeit ab Gewährung ausübt. Dies gilt unabhängig davon…