…SE) Rz 10: Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (§ 1 AktG). Aktionäre können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts…
…1988 dann zur Anwendung kommt, wenn der nutzungsberechtigte Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren eine Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 oder eine vergleichbare ausländische Körperschaft ist. Somit sind nur empfangende juristische Personen des privaten Rechts, die als solche Körperschaftsteuersubjekte sind…
…2 KStG 1988 genannten Voraussetzungen des Vorliegens von Geschäftsleitung oder Sitz der Körperschaften im Inland (Rz 4 bis 6) bedarf es in erster Linie einer unter § 1 Abs. 2 KStG 1988 subsumierbaren zivilrechtlichen Rechtsform. Diese können sein: Juristische Personen des privaten Rechts im Sinne des …
…von Amts wegen erfolgt, weil ihr in solchen Fällen nur deklaratorische Wirkung zukommt. Die Rechtspersönlichkeit der juristischen Person des privaten Rechts und somit ihre unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht kann in solchen Fällen bereits früher enden (siehe Rz 157). Rz 155: Da § 4 Abs. 2 KStG 1988 die…
…Anteile von Privatstiftungen 3.3.1. Allgemeines Rz 355: Als juristische Personen des privaten Rechts unterliegen Privatstiftungen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht des KStG 1988. Erfüllt die Privatstiftung die Offenlegungsverpflichtungen des § 13 Abs. 6 KStG 1988, erfolgt die Besteuerung gemäß den Sondervorschriften des § 13 KStG 1988…
…als inländische eigentümerlose juristische Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (Trennungsprinzip), unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Stifter bzw. die Begünstigten auf die Gebarung der Privatstiftung Einfluss nehmen, oder ob die Begünstigten einen stiftungserklärungsgemäß verankerten Rechtsanspruch auf Zuwendung…
…Abs. 2 KStG 1988) 22.3.1 Erfasste Körperschaften Rz 1309af: Die Zinsschrankenregelung findet nicht auf natürliche Personen, sondern ausschließlich auf bestimmte in § 12a Abs. 2 KStG 1988 taxativ aufgezählte Körperschaften Anwendung. Diese sind: Unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen des privaten Rechts (Körperschaften im Sinne des …
…Sparkassenprüfungsverband, der Österreichische Genossenschaftsverband und der Österreichische Raiffeisenverband). 1.2.1.1.7 Sparkassen Rz 32: Rechtsgrundlage für Sparkassen ist das Sparkassengesetz, BGBl. Nr. 64/1979 idF BGBl. I Nr. 152/2009. Sparkassen sind juristische Personen des privaten Rechts mit einer eigenen rechtlichen Organisation. Sie…
… 4a Abs. 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem und/oder gemeinnützigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die in…
…und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 fallen nicht in den Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Rz 1248cg: § 1 Abs. 2 KStG 1988 erfasst lediglich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Als Körperschaften gelten nach dieser Bestimmung: Juristische Personen des privaten Rechts…
…persönlicher Hinsicht grundsätzlich allen Körperschaften offen. Daher können sowohl juristische Personen des privaten Rechts (Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine etc.) als auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige körperschaftsteuerpflichtige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen im Sinne des § 3 KStG 1988 die COVID…
…iSd § 2 UStG 1994 sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts verpflichtet (zum Unterbleiben der Mitteilungspflicht wegen Nichtüberschreitens der Entgeltsgrenzen des § 1 Abs. 2 der Verordnung BGBl. Nr. II 417/2001 siehe Rz 8312). Mitteilungspflichtig sind somit einerseits natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen, wenn…
…von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengesellschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, als nicht steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen der Aufgabenerfüllung als…
…Wesentlich ist auch die Widmung des Sachkomplexes für einen mehr oder weniger unbestimmten, vom Rechtsträger des Sachkomplexes verschiedenen Personenkreis. Eine Anstalt kann - je nach Ausgestaltung - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einen juristische Person des privaten Rechts sein. 1.2.1.1.5.3 Sammelvermögen…
…78.1 Rechnungskreise für Versorgungsbetriebe Rz 99: Betriebe, die von juristischen Personen des privaten Rechts geführt werden, sind gemäß § 2 Abs. 4 zweiter Satz KStG 1988 grundsätzlich nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften zu besteuern. Somit finden im Falle der Vergesellschaftung von Betrieben gewerblicher…
…der Geschäftsleitung als auch den Sitz der Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben, werden nach den Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechts nicht als juristische Person des privaten Rechts anerkannt und daher zivilrechtlich als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmen qualifiziert (vgl…
…Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988. Unbeschränkt steuerpflichtig sind lediglich die Betriebe gewerblicher Art solcher Körperschaften (Rz 64 bis Rz 88). 1.2.1.2.1.2 Begriff Rz 36: Unter dem Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts ist im Abgabenrecht die juristische Person…
…zu verstehen. Natürliche und juristische Personen, sowie Personengesellschaften, die nicht in den Organisationsaufbau der Gebietskörperschaften eingegliedert sind, sind dann funktionell als Organe der Gebietskörperschaft anzusehen, wenn ihnen bzw. ihren Rechtsträgern Aufgaben übertragen sind, die sie im Auftrag des Staates zu besorgen haben (beliehene Unternehmen, siehe…
…Personen, denen persönliche (walzende) Anteilsrechte zustehen. Die Veräußerung und die Absonderung von Anteilsrechten sowie die Veräußerung und Belastung agrargemeinschaftlicher Grundstücke sind von der Genehmigung der Agrarbehörde abhängig. Die Agrarbehörden haben festzustellen, welche Liegenschaften agrargemeinschaftliche Liegenschaften sind. Körperschaftsteuerrechtlich sind Agrargemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des…
…juristische Personen des öffentlichen Rechts) die Erwerbschwelle in Höhe von 11.000 Euro nicht, gemäß Art. 3 Abs. 7 iVm Art. 3 Abs. 5 UStG 1994 gilt bei Lieferungen an Private (Nichtunternehmer) die Lieferschwelle in Höhe von 35.000 Euro (bis 2010: 100.000 Euro…