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4 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung (siehe Rz 732 bis Rz 738) nachzuholen. Rz 748: In Fällen, in denen für einen Teil der von einem Abgabepflichtigen geschuldeten Abgaben eine persönliche abgabenrechtliche Haftung geltend gemacht wird und daher gemäß § 7 BAO ein Gesamtschuldverhältnis entsteht, kann eine Dokumentation der Widmung…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zahlungen oder sonstiger Gutschriften auf erst später der Abgabenbehörde bekannt gewordene Abgabenschuldigkeiten ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Rz 705: Abweichend von diesem Grundsatz erfolgen Umwidmungen jedoch insbesondere in folgenden Fällen: Berichtigung einer irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 5 erster Unterabsatz BAO). Nachholung einer irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung (…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung bzw. im Fall der irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung ab dem Zeitpunkt der maßgeblichen Entrichtung. Rz 734: Da, von Nebengebühren im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsverfahren abgesehen, alle Rechtsfolgen der unrichtigen bzw. unterlassenen Verrechnungsweisung zu beseitigen sind, ist eine Berichtigung der Verbuchung der…

KStR 2013 Rz 1214–122316.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…wird. Innerhalb dieser Monatsfrist ist es folglich möglich, eine unterlassene Ausübung der Option zur Steuerwirksamkeit nachzuholen bzw. eine irrtümlich ausgeübte Option wieder rückgängig zu machen; dies gilt erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014. Die Option betrifft lediglich die aus der Beteiligungssubstanz resultierenden Erträge…