…verfügen, erfüllt sind (hinsichtlich phytosanitärer Freigaben des schweizerischen phytosanitären Dienstes siehe Abs. 3). Hinweis: Derzeit bestehen in der EU keine einheitlichen Vorgaben für Kontrollvermerke über die in Bezug auf invasive Arten durchgeführten Kontrollen. In manchen Mitgliedstaaten werden auf dem GGED-PP diesbezüglich zusätzliche Vermerke angebracht…
Die Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…
…einfuhrkontrolle-in-bezug-auf-gelistete-invasive-gebietsfremde-arten/ und auf der vom Umweltbundesamt betreuten Homepage http://www.neobiota-austria.at/. Dort finden sich auch Informationen zu Herkunft, Einschleppungswegen und Einfuhrvektoren, Erkennungsmerkmalen, dem Status in Österreich sowie der Verbreitung in Europa zu den invasiven Tierarten (Neozoen)…
…KN-Codes für reproduktionsfähige Teile (iii)" angeführten KN-Codes eingereiht sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um die in Spalte "Art (i)" genannten invasiven gebietsfremden Arten handelt oder nicht. Die in der Spalte "Kategorien der Waren, mit denen eine Verbindung besteht (iv)"…
…C065"). Auf die in Anlage 2 enthaltene Anleitung für das Ausfüllen des Dokuments wird hingewiesen. Dieses Dokument berechtigt allerdings nur dann zur Einfuhr oder zur Durchfuhr von invasiven gebietsfremden Arten, wenn im Feld 9 ("Ausnahme von den Beschränkungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr…
4. Strafbestimmungen (1) Das vorsätzliche Verbringen von gelisteten invasiven gebietsfremden Arten (siehe Anlage 1) in das Gebiet der Union, einschließlich der Durchfuhr durch die Union unter zollamtlicher Überwachung, entgegen den Vorschriften des Artikels 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist…
Anlage 1 Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung | Art | KN-Codes für lebende Exemplare | KN-Codes für reproduktions- fähige Teile | Kategorien der Waren, mit denen eine Verbindung besteht | (i) | (ii) | (iii) | (iv) | Tiere | Acridotheres…
…der Sendung bzw. des Bestands an Exemplaren durch Ausfüllen der Felder 8a bis 8f: Feld 8a. Den wissenschaftlichen Namen der invasiven gebietsfremden Art von unionsweiter Bedeutung eintragen, für die die Genehmigung erteilt wurde. Feld 8b. Die gebräuchliche Bezeichnung der invasiven gebietsfremden Art eintragen, für die…
Anlage 3 Österreichisches Eingangsdokument über Kontrollen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [Grafik]
…Kulturgut | 7562 | Nachweis der persönlichen/sachlichen Ausnahme - Kulturgut | 7780 | Eingangsdokument über Kontrollen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten) | 7912 | Ausnahme vom Ausfuhrverbot für Waren zur Folter und Repression (VO (EG) Nr. 1236/2005)…
Anlage 13 Anhang der Verordnung (EU) 2023/2770 (1) Exemplare von in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Arten, deren Einfuhr in die Union verboten ist | Art | Herkunft | Exemplar(e) | Ursprungsländer | Rechts- grundlage: Artikel 4 Absatz 6…
…in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist. 12.Wird eine Art in Anhang…
…Wiesenlieschgras, zur Aussaat | Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Neuseeland und Uruguay | | ja | | Poa palustris, Poa trivialis | Rispengras | Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L., zur Aussaat | Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Neuseeland…
…werden durch das Zeichen "x" (gefolgt von einer Nummer) weitere Hinweise betreffend die Anhänge des Übereinkommens gegeben. Ist keines dieser Zeichen angegeben, so sind die betreffenden Arten in keinem Anhang des Übereinkommens aufgeführt und unterliegen nur der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Auf Anlage 1…
4.11. Einfuhrverbote (1) Gemäß Artikel 1 der Aussetzungsverordnung ist die Einfuhr der in der Anlage dieser Verordnung angeführten Exemplare wild lebender Tier- und Pflanzenarten (siehe Anlage 13) in die Union verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nur in jenen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung erforderlich…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich Auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2018/2019 bestehen für die in Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 angeführten Waren die dort näher bezeichneten Beschränkungen. 1.1.1. Pflanzen, lebende Teile von Pflanzen (1…