…| Italien | Nachträgliche Einkünfte, Betriebsstätte | Rz 345 | EAS 1089 | 24.07.1997 | Niederlande | Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht | Rz 410 | EAS 1090 | 19.06.1997 | - | Zinsen, Konzerndarlehen | Rz 112…
…dass die Abgabenbehörde im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Amtshilfeinstrumente von ausländischen Behörden weitere Informationen beschafft oder einzelne bzw. alle Angaben des Abgabepflichtigen überprüft. Eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten (EAS 604…
…6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. inländischen Körperschaften (§ 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs…
…KStG 1988 fallenden Körperschaft vergleichbare ausländische Körperschaft, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (siehe Rz 1157 ff). Ebenso wie bei internationalen Schachtelbeteiligungen ist auch bei qualifizierten Portfoliobeteiligungen unter dem Begriff "Beteiligung" eine Beteiligung in Form von Kapitalanteilen zu verstehen. Es erfüllen somit neben Aktien…
…führt die Neufassung des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 führt zu einer Gleichstellung von Beteiligungserträgen aus Portfoliobeteiligungen an ausländischen Körperschaften (EU bzw. Staaten mit umfassender Amtshilfe) mit inländischen Beteiligungserträgen; bei ausländischen Portfoliobeteiligungen ist jedoch § 10 Abs. 5 KStG 1988 zu beachten…
…von Darlehen oder eine stille Beteiligung genügt nicht. Sind gleichzeitig die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 7 iVm Abs. 2 KStG 1988 (internationale Schachtelbeteiligung) erfüllt, geht die Anwendung des § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 der Befreiung gemäß Z 5 und 6 vor. …
…die internationale Schachtel fallen (weil das in § 10 Abs. 2 KStG 1988 geforderte Beteiligungsausmaß von 10% nicht erreicht ist), noch die Befreiung für Portfoliobeteiligungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 anwendbar ist (weil es sich um einen Drittstaat ohne umfassende Amtshilfe…
…gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988); c) keine Passiveinkünfte (internationale Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) d) Passiveinkünfte (steuerpflichtige Beteiligungserträge, weil mangels umfassender Amtshilfe mit Staat X die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 nicht anwendbar wäre)…
…GMSG werden diejenigen Finanzinstitute aufgelistet, die als "nicht meldende Finanzinstitute" gelten und daher keiner Meldepflicht iSd GMSG unterliegen. § 62 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst staatliche Rechtsträger, internationale Organisationen und Zentralbanken aus. Eine Gegenausnahme besteht jedoch bei Zahlungen, die aus einer Verpflichtung in…
…der Wissenschaften und deren rechtlich selbständige Institute, sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2 Öffentliche Schulen und Kindergärten (§ 4a Abs. 6 Z 2 EStG 1988)…
…ausländischem Recht). Durch das AbgÄG 2014 ergeben sich jedoch Unterschiede bei der Verlustberücksichtigung und Nachversteuerung zwischen ausländischen Betriebsstättenverlusten und Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder: Die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste, die aus Staaten ohne umfassende Amtshilfe stammen, ist - anders als bei der Gruppenbesteuerung - nach wie vor möglich (§ 2 Abs…
…und Dokumentation von Kunst und Kultur in Österreich dienen. e) die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA); f) die Diplomatische Akademie und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Rz 567a: Einrichtungen nach …
…Verpflichtungserklärung eines Bürgen; Verfahrensregeln betreffend vorübergehende Verbote der Nutzung von Gesamtbürgschaften; Vorschriften zur Gewährleistung von Amtshilfe zwischen den Zollbehörden im Fall des Entstehens einer Zollschuld; Verfahrensregeln für die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags und der von der Kommission bereitzustellenden Informationen; Beschlüsse über…
…unter Fremden die Gegenleistungsschuld entstünde. Sollte die im Inland gewinnmindernd berücksichtigte Verbindlichkeit im ausländischen Staat zu keiner korrespondierend besteuerten Gewinnerhöhung führen, ist - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme internationaler Amtshilfemöglichkeiten - zu prüfen, ob möglicherweise ein Fall von Steuerumgehung vorliegt. Der Fremdvergleichswert ist ebenfalls anzusetzen, wenn sonstige Umstände eintreten…
…und bi-/multilaterale Advance Pricing Agreements (APA) Rz 526: Gemäß § 118 BAO können für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt…
…die steuerpflichtigen Gewinnanteile. Sie ist somit als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Mutterkörperschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische A-AG erhält aus ihrer 9-prozentigen Beteiligung aus der ausländischen X-AG (Staat mit umfassender Amtshilfe) im Jahr 2019 eine Gewinnausschüttung von 85. Davon sind…
…Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) | BeitrRL | Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen, ABl. Nr…
…Maßgabe des § 13 Abs. 2 iVm § 10 Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Darunter fallen Beteiligungserträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen sowie aus Portfoliobeteiligungen aus EU/EWR-Staaten bzw. aus Staaten mit umfassender Amtshilfe. Allfällige Quellensteuern sind nicht anrechenbar. Die Bestimmungen des § 10 Abs. 4, 5 und 6…
…wenn möglicherweise ein Fall einer Umgehung österreichischer Steuern vorliegt, ist unter Nutzung von Amtshilfemöglichkeiten der maßgebende Sachverhalt international abzuklären (EStR 2000 Rz 2519). Rz 326: Keine Wirtschaftsgutüberführung ist bei bloß vorübergehender Überlassung anzunehmen. Als vorübergehende Überlassung ist ein Zeitraum von nicht mehr als zwölf Monaten…
…Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Alle drei Elemente der Verrechnungspreisdokumentation dienen gleichermaßen der Sicherstellung, dass Steuerpflichtige den Verrechnungspreisanforderungen gebührend Beachtung schenken. Rz 429: Die gesetzliche Normierung der Verrechnungspreisdokumentation erfolgte in weiten Teilen auf Grundlage von international bzw. auf europäischer Ebene ausgearbeiteten Mustergesetzen und Richtlinien. Viele Auslegungsfragen können…