6.8. Rechtsanspruch Der Empfänger hat gemäß den EU Rechtsvorschriften (siehe Abschnitt 6.13.) gegenüber seinem Lieferanten keinen Rechtsanspruch auf Abgabe oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Lieferantenerklärung. Unternehmen sind daher gut beraten, sich privatrechtlich diesbezüglich abzusichern. 6.9. Aufbewahrungspflicht Der Lieferant muss die…
…BAO stellt nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung der Abgabe ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden. Es kann allerdings sein, dass der Unbilligkeitstatbestand auch im Hinblick…
33.1.2 Forschungsprämie für Auftragsforschung Rz 8209: Hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen knüpft diese Prämie an die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung an. Die in Auftrag gegebene Forschung muss daher die inhaltlichen Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erfüllen. Die Prämie steht nur…
…folgenden Standardsätze entsprechen diesen Erfordernissen und sind daher zur Verwendung zu empfehlen. Die entsprechenden Angaben können jedoch auch mit anderem Wortlaut erfolgen, sofern sie inhaltlich denselben Sinn ergeben: 1."vollständige Erzeugung in der EU"; 2."ausreichende Be- oder Verarbeitung durch Tarifsprung (Pos. ....)" 3."ausreichende Be…
…die erste Fälligkeit maßgebend. Durch die bloße Tatsache der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe ist grundsätzlich ein Säumniszuschlag verwirkt. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ist - ungeachtet ihrer inhaltlichen Richtigkeit - an eine formelle Zahlungsschuld geknüpft (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240; VwGH 27.8…
…Anzeigepflicht keine gesonderte Anzeige mehr übermitteln; dies auch deshalb, weil die Meldung inhaltlich auf die Anzeige aufbaut (siehe zu den Inhalten Rz 785f f). Die Verpflichtung des bzw. der anderen - nicht meldenden - Umgründungspartner(s) zur Anzeige einer Umgründung bleibt hingegen grundsätzlich aufrecht. Allerdings kann gemäß …
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…