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VS-11101.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" Wie bereits ausgeführt finden gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur mehr auf bestimmte Mineralöle Anwendung, nämlich solche, bei denen eine steuerrelevante Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen…

KStR 2013 Rz 542–54812.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann. Eigentümerlose Körperschaften im engeren Sinn sind: Sparkassen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Vereine Anstalten Stiftungen Fonds Betriebe gewerblicher Art. Rz 543: Sollte eine eigentümerlose Körperschaft Vorteile an dritte Personen gewähren, ist zu überprüfen, ob…

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…keine Bedenken, bei Auslandssachverhalten erschwerende Umstände gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 lit. f EStG 1988 in typisierender Betrachtungsweise immer dann anzunehmen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die zu Bauarbeiten im engeren Sinn zählen. Dazu zählen insbesondere die Errichtung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung…

KStR 2013 Rz 1272–127721.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…nach § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 abzugsfähige Zinsen "im engeren Sinn" darstellen (siehe zum Umfang der abzugsfähigen Zinsen Rz 1254 bis 1255). Nur bei ausländischen Beteiligungen, die nicht von § 10 KStG 1988 erfasst sind oder bei Beteiligungen im Sinne des § 10 Abs. 4…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Die Betrachtungszeiträume, für die der Vorschuss FKZ 800.000 gewährt wurde, sind aufgrund der Gegenrechnung mit dem tatsächlichen FKZ 800.000 für die Betriebsausgabenkürzung nicht relevant. Der Ausfallsbonus im engeren Sinn ist steuerpflichtig (Rz 313g). Rz 313f: Unter § 124b Z 348 lit. d EStG 1988…

EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten 6.4.1.5.1 Kaufpreis Rz 2174: Der Kaufpreis gilt als Anschaffungskosten im engeren Sinn und entspricht jenen Aufwendungen, die gegenüber dem Veräußerer oder einem Dritten getätigt werden, um das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut zu erwerben…

EStR 2000 Rz 622220.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…in diesem Bereich einsetzt. Dieses Mindesterfordernis ist bei Neugründung oder Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine Wohnbaubank bis zum Ablauf des dritten auf das Jahr der Gründung oder Umwandlung folgenden Wirtschaftsjahres zu erfüllen. Was als Wohnbau im engeren Sinn anzusehen ist, ist nach den Grundsätzen…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…im Sinne des § 26 EStG 1988 vor, können Werbungskosten unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Fahrtkosten Für Fahrtkosten gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen. Eine beruflich veranlasste Fahrt bzw. Reise liegt bei einem Politiker nicht nur bei Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren…

EStR 2000 Rz 1234–12375.5 Einzelne Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn Rz 1234: Der Betriebsausgabencharakter derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem ansonsten erforderlichen Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die…

VS-11300. Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…nunmehr - im wesentlichen für "sonstige" Mineralöle). Die Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige" Mineralöle wurde erst durch das Verbrauchsteueränderungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 427 (VStÄG 1996), getroffen. Aufgrund dieser Novelle unterliegen "sonstige" Mineralöle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im…

VS-11301.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…ohne eigenen Steuersatz" nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem…

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1 Z 1 bis 8 MinStG 1995). 0.1.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" Alle anderen Mineralöle (und zwar sowohl Mineralöl "im engeren Sinn" als auch "sonstige Mineralöle") unterliegen demselben Steuersatz wie jene Mineralöle, denen sie nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck am nächsten stehen …

VS-11201.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Abs. 8 MinStG 1995 abweicht, nach der die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur auf Mineralöl "im engeren Sinn" anzuwenden sind. Sie gilt für sämtliche Mineralöle, neben Mineralöl "im engeren Sinn" auch für "sonstige Mineralöle" (vgl. dazu auch die Ausführungen unter VS-1110 Abschnitt 1.3. Mineralöle…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Gesamtanteile umfassen, sind nicht nur die Anteile am Grund- bzw. Stammkapital von Kapitalgesellschaften im engeren Sinn einbringungsfähig, sondern auch Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Betrag der Geschäftsanteile) und darüber hinaus auch so genannte Surrogatkapitalanteile (Substanzgenussrechte und Partizipationskapitalanteile im Sinne des § 8 Abs. 3 Z…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Bauunternehmer) erfolgt regelmäßig (kein gewerblicher Fahrzeughandel) nicht im Rahmen seines Unternehmens und ist daher nicht steuerpflichtig (Steuerpflicht des Erwerbers bzw. Zulassungswerbers nach § 1 Z 3 NoVAG 1991). Rz 404: Im Ergebnis trifft die Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 einen Fahrzeughändler im engeren Sinn…

EStR 2000 Rz 5860–587019.2.1.4 Leistungsvergütungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Gewinns der Mitunternehmerschaft und ihm auf der zweiten Ebene der Gewinnermittlung als Sonderbetriebseinnahmen zuzurechnen. Rz 5865: Als derartige Vergütungen für Leistungen im Dienste der Gesellschaft sind nicht nur Dienstnehmerleistungen im engeren Sinn sondern all jene, die im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft vom Gesellschafter erbracht werden…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Aufwendungen, die nicht iZm Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung im engeren Sinn sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger stehen (wie zB die anderen Zwecken dienenden Abfertigungsvorsorgen) oder Vorsorgen für fiktive Ansprüche (wie zB Vorsorgen für Pensionszahlungen…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…zwischen Mineralölen, auf die grundsätzlich die Mineralöl betreffenden Bestimmungen des MinStG 1995 anzuwenden sind (Mineralöl "im engeren Sinn") - es sind dies die in Z 1 bis 4 angeführten Tarifpositionen - und "sonstigen Mineralölen". Die in Z 1 bis 4 angeführten Tarifpositionen sind mit den früher im §…

VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" wichtiger.

VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…von der Vereinbarung erfassten Mineralöle in Österreich in ein Steuerlager aufgenommen, gelten ab der Aufnahme die steuerlichen Bestimmungen für "Mineralöl im engeren Sinn" (eine Abgabe zur steuerfreien Verwendung wäre dann nur auf Freischein möglich). Bezieht ein Verwendungsbetrieb ein durch die Vereinbarung begünstigtes Mineralöl auch aus…