1.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" Wie bereits ausgeführt finden gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur mehr auf bestimmte Mineralöle Anwendung, nämlich solche, bei denen eine steuerrelevante Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen…
…denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann. Eigentümerlose Körperschaften im engeren Sinn sind: Sparkassen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Vereine Anstalten Stiftungen Fonds Betriebe gewerblicher Art. Rz 543: Sollte eine eigentümerlose Körperschaft Vorteile an dritte Personen gewähren, ist zu überprüfen, ob…
…keine Bedenken, bei Auslandssachverhalten erschwerende Umstände gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 lit. f EStG 1988 in typisierender Betrachtungsweise immer dann anzunehmen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die zu Bauarbeiten im engeren Sinn zählen. Dazu zählen insbesondere die Errichtung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung…
…nach § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 abzugsfähige Zinsen "im engeren Sinn" darstellen (siehe zum Umfang der abzugsfähigen Zinsen Rz 1254 bis 1255). Nur bei ausländischen Beteiligungen, die nicht von § 10 KStG 1988 erfasst sind oder bei Beteiligungen im Sinne des § 10 Abs. 4…
…Die Betrachtungszeiträume, für die der Vorschuss FKZ 800.000 gewährt wurde, sind aufgrund der Gegenrechnung mit dem tatsächlichen FKZ 800.000 für die Betriebsausgabenkürzung nicht relevant. Der Ausfallsbonus im engeren Sinn ist steuerpflichtig (Rz 313g). Rz 313f: Unter § 124b Z 348 lit. d EStG 1988…
6.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten 6.4.1.5.1 Kaufpreis Rz 2174: Der Kaufpreis gilt als Anschaffungskosten im engeren Sinn und entspricht jenen Aufwendungen, die gegenüber dem Veräußerer oder einem Dritten getätigt werden, um das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut zu erwerben…
…in diesem Bereich einsetzt. Dieses Mindesterfordernis ist bei Neugründung oder Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine Wohnbaubank bis zum Ablauf des dritten auf das Jahr der Gründung oder Umwandlung folgenden Wirtschaftsjahres zu erfüllen. Was als Wohnbau im engeren Sinn anzusehen ist, ist nach den Grundsätzen…
…im Sinne des § 26 EStG 1988 vor, können Werbungskosten unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Fahrtkosten Für Fahrtkosten gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen. Eine beruflich veranlasste Fahrt bzw. Reise liegt bei einem Politiker nicht nur bei Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren…
…iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn Rz 1234: Der Betriebsausgabencharakter derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem ansonsten erforderlichen Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die…
…nunmehr - im wesentlichen für "sonstige" Mineralöle). Die Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige" Mineralöle wurde erst durch das Verbrauchsteueränderungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 427 (VStÄG 1996), getroffen. Aufgrund dieser Novelle unterliegen "sonstige" Mineralöle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im…
…ohne eigenen Steuersatz" nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem…
…1 Z 1 bis 8 MinStG 1995). 0.1.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" Alle anderen Mineralöle (und zwar sowohl Mineralöl "im engeren Sinn" als auch "sonstige Mineralöle") unterliegen demselben Steuersatz wie jene Mineralöle, denen sie nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck am nächsten stehen …
…Abs. 8 MinStG 1995 abweicht, nach der die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur auf Mineralöl "im engeren Sinn" anzuwenden sind. Sie gilt für sämtliche Mineralöle, neben Mineralöl "im engeren Sinn" auch für "sonstige Mineralöle" (vgl. dazu auch die Ausführungen unter VS-1110 Abschnitt 1.3. Mineralöle…
…der Gesamtanteile umfassen, sind nicht nur die Anteile am Grund- bzw. Stammkapital von Kapitalgesellschaften im engeren Sinn einbringungsfähig, sondern auch Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Betrag der Geschäftsanteile) und darüber hinaus auch so genannte Surrogatkapitalanteile (Substanzgenussrechte und Partizipationskapitalanteile im Sinne des § 8 Abs. 3 Z…
…Bauunternehmer) erfolgt regelmäßig (kein gewerblicher Fahrzeughandel) nicht im Rahmen seines Unternehmens und ist daher nicht steuerpflichtig (Steuerpflicht des Erwerbers bzw. Zulassungswerbers nach § 1 Z 3 NoVAG 1991). Rz 404: Im Ergebnis trifft die Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 einen Fahrzeughändler im engeren Sinn…
…Gewinns der Mitunternehmerschaft und ihm auf der zweiten Ebene der Gewinnermittlung als Sonderbetriebseinnahmen zuzurechnen. Rz 5865: Als derartige Vergütungen für Leistungen im Dienste der Gesellschaft sind nicht nur Dienstnehmerleistungen im engeren Sinn sondern all jene, die im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft vom Gesellschafter erbracht werden…
…Aufwendungen, die nicht iZm Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung im engeren Sinn sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger stehen (wie zB die anderen Zwecken dienenden Abfertigungsvorsorgen) oder Vorsorgen für fiktive Ansprüche (wie zB Vorsorgen für Pensionszahlungen…
…zwischen Mineralölen, auf die grundsätzlich die Mineralöl betreffenden Bestimmungen des MinStG 1995 anzuwenden sind (Mineralöl "im engeren Sinn") - es sind dies die in Z 1 bis 4 angeführten Tarifpositionen - und "sonstigen Mineralölen". Die in Z 1 bis 4 angeführten Tarifpositionen sind mit den früher im §…
…diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" wichtiger.
…von der Vereinbarung erfassten Mineralöle in Österreich in ein Steuerlager aufgenommen, gelten ab der Aufnahme die steuerlichen Bestimmungen für "Mineralöl im engeren Sinn" (eine Abgabe zur steuerfreien Verwendung wäre dann nur auf Freischein möglich). Bezieht ein Verwendungsbetrieb ein durch die Vereinbarung begünstigtes Mineralöl auch aus…