…Jahr für Jahr anteilig zu korrigieren (vgl. VwGH 15.5.1997, 94/15/0223). Rz 1427: Die hypothekarische Besicherung von Verbindlichkeiten ändert nichts an der Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen. Wird eine Privatschuld mit einem betrieblichen Wirtschaftsgut abgesichert (betriebliche Sicherungsübereignung), bleibt sie im privaten Vermögen…
…Besicherung von Erbansprüchen beurkundete Hypothekarverschreibungen gemäß § 33 TP 18 GebG sind nur insoweit gemäß § 19 Abs. 2 GebG gebührenfrei, als das besicherte Erbübereinkommen einer Gebühr oder einer Verkehrsteuer unterliegt. Die Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG kommt demnach nicht zur Anwendung, soweit eine hypothekarische Besicherung…
…Eine Abzinsung ist unter diesen Voraussetzungen auch bei ausdrücklicher Zinsenlosigkeit vorzunehmen. Forderungen in ausländischer Währung Rz 2363: Siehe Rz 2379 f. Hypothekarisch gesicherte Forderungen Rz 2364: Bei der Bewertung ist auf die dingliche Sicherung durch das belastete Objekt Bedacht zu nehmen. Nullkuponanleihen (Zerobonds) Rz 2365…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…