RIS AI
5 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…Jahr für Jahr anteilig zu korrigieren (vgl. VwGH 15.5.1997, 94/15/0223). Rz 1427: Die hypothekarische Besicherung von Verbindlichkeiten ändert nichts an der Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen. Wird eine Privatschuld mit einem betrieblichen Wirtschaftsgut abgesichert (betriebliche Sicherungsübereignung), bleibt sie im privaten Vermögen…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Besicherung von Erbansprüchen beurkundete Hypothekarverschreibungen gemäß § 33 TP 18 GebG sind nur insoweit gemäß § 19 Abs. 2 GebG gebührenfrei, als das besicherte Erbübereinkommen einer Gebühr oder einer Verkehrsteuer unterliegt. Die Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG kommt demnach nicht zur Anwendung, soweit eine hypothekarische Besicherung…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Eine Abzinsung ist unter diesen Voraussetzungen auch bei ausdrücklicher Zinsenlosigkeit vorzunehmen. Forderungen in ausländischer Währung Rz 2363: Siehe Rz 2379 f. Hypothekarisch gesicherte Forderungen Rz 2364: Bei der Bewertung ist auf die dingliche Sicherung durch das belastete Objekt Bedacht zu nehmen. Nullkuponanleihen (Zerobonds) Rz 2365…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…