… 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa zu auf: Betreiben von Sport (zB nebenberuflicher Karatetrainer, vgl. UFS 24.4.2003, RV/1306-L/02…
3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) 3.1. Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen…
…4.1988, 87/13/0210). Grundstückshandel, siehe Rz 5440 ff. Gutachter, gewerblich ist Erstellung betrieblicher Gutachten zur Krediterlangung bei Banken und Bürgschaftseinrichtungen (VwGH 5.10.1982, 82/14/0253), außer das Gutachten wird von einem Freiberufler (Wirtschaftstreuhänder) im Rahmen seiner selbständigen Arbeit erstellt. Handaufleger, gewerblich…
…Körperschaften Rz 145: Liegt hinsichtlich einer Betätigung (zB Betrieb, Teilbetrieb, Mietobjekt) Liebhaberei vor, können daraus resultierende Verluste nicht mit Gewinnen (Überschüssen) aus einer anderen Einkunftsquelle ausgeglichen werden. Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Verein führt einen Gewinn bringenden gastronomischen Betrieb. Zusätzlich wird eine nachhaltig verlustbringende Sportfischerei betrieben…
…6 LVO gilt auch für Rechtsträger, die ertragsteuerlich unter § 5 LVO fallen. § 5 LVO hat somit für umsatzsteuerliche Belange keine Bedeutung. Zu beachten sind allerdings die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Institutionen gesondert getroffenen Aussagen (siehe Rz 173 ff).
11. Kurzübersicht Liebhaberei Rz 211: | Übersicht Liebhaberei | | Verluste treten auf bei | "normaler" Tätigkeit | "verdächtiger" Tätigkeit | Vermietung "groß" | Vermietung "klein" | wirtschaftlich verflochtener Tätigkeit | primäre Rechtsquelle | § 1 Abs. 1 LVO | § 1 Abs. 2 LVO | § 1…
9.2. Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Liebhaberei Rz 163: Der Begriff der Liebhaberei grenzt im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Auf Grund des § 6 LVO…
4. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) 4.1. Allgemeines Rz 68: In den Fällen des § 1 Abs. 2 LVO ist bei Auftreten von Verlusten (siehe Rz 5) Liebhaberei anzunehmen. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger…
…2003/15/0028, zur Vermietung von drei Appartements). Ob bei mehreren Tätigkeiten bzw. Bestandsobjekten ein einheitlicher Betrieb bzw. eine einheitliche Betätigung oder mehrere Betriebe/Betätigungen vorliegen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung, wobei es nicht auf die Willensbildung des Unternehmers, sondern auf objektiv vorhandene Verhältnisse ankommt…
2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…
17.1.3 Nachhaltigkeit Rz 5408: Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn mehrere aufeinander folgende gleichartige Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse ausgeführt werden (tatsächliche Wiederholung, VwGH 14.09.1988, 87/13/0248; VwGH 21.09.2006, 2006/15/0118). Auch eine einmalige…
…Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigungen lediglich in kleinerem Umfang (Rz 72) bzw. als Ausfluss einer Sammelleidenschaft betrieben werden. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen: Handel mit oder Verleih und entgeltliche Ausstellung von Antiquitäten und Kunstwerken, Handel mit Weinen, Jagd, Vermietung von Luxusfahrzeugen (zB Oldtimern), Yachten…
…13: Für die Einordnung einer Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 LVO ist zu untersuchen, worin die Betätigung ihrem Schwerpunkt nach besteht. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger betreibt von einem Schloss aus eine Viehzucht (§ 1 Abs. 1 LVO), aus der in Summe regelmäßig Verluste entstehen…
3.7.5. Marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen (§ 2 Abs. 1 Z 4 LVO) Rz 52: Es muss beobachtet werden, ob und wie der Steuerpflichtige auf die Aufnahme seiner Produkte bzw. Leistungen durch den Markt reagiert. Stellt er sich auf den Markt in der Weise ein…
9.5. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen 9.5.1. Liebhabereivermutung bei Betrieben gemäß § 45 Abs. 1 und 2 BAO Rz 176: Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 38 BAO), kann…
…1 Abs. 3 LVO ist dann nicht durchzuführen, wenn die verlustbringende wirtschaftliche Einheit nicht zumindest als Teilbetrieb anzusehen ist, sondern bloß als unselbständiger Teil eines ansonsten gewinnträchtigen Betriebes. Rz 104: Wird eine Einheit wegen Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs. 3 LVO als Liebhaberei eingestuft, gilt Rz…
…vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als Gelegenheitsverkehr auch dann nicht, wenn sie mit einer gewissen Häufigkeit durchgeführt werden. (2) Der Gelegenheitsverkehr kann auch von einer Gruppe von Beförderungsunternehmen betrieben werden, die für Rechnung desselben Auftraggebers tätig sind; die Fahrgäste können…
…Rz 148: Werden Betriebe gewerblicher Art im Rahmen einer juristischen Person des privaten Rechts geführt, kommen - unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung der Körperschaft des öffentlichen Rechts - die allgemeinen Liebhabereigrundsätze zur Anwendung. Eine Ausnahme davon besteht nur für im Versorgungsbetriebeverbund geführte Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts…
3.7.8. Berücksichtigung weiterer Umstände Rz 57: Die Aufzählung der Kriterien in § 2 Abs. 1 LVO ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten…
…TätigkeitTätigkeiten, die sich objektiv und auf Dauer gesehen als gewinnträchtig darstelltnicht geeignet sind, einen Gesamtgewinn zu vermuten. Andererseits wird ein Betrieberzielen, der auf Dauer gesehen keinen Gewinn abwerfen kann und daher steuerlich unbeachtlichestellen Liebhaberei darstelltdar (§ 2 EStG 1988siehe dazu die LRL 2012 Rz 102 f)…