…Schiffen eines begünstigten Landes außerhalb von Küstenmeeren aus dem Meer gewonnen wurden; i)Erzeugnisse, die an Bord von Fabrikschiffen eines begünstigten Landes ausschließlich aus den unter Buchstabe h genannten Erzeugnissen hergestellt werden; j)dort gesammelte Altwaren, die nur zur Rückgewinnung von Rohstoffen verwendet werden können…
…außerhalb der Hoheitsgewässer aus dem Meer gewonnen wurden; h)Erzeugnisse, die an Bord von Fabrikschiffen eines begünstigten Landes oder Gebiets oder der Union ausschließlich aus den unter Buchstabe g genannten Erzeugnissen hergestellt werden; i)dort gesammelte Altwaren, die nur zur Rückgewinnung von Rohstoffen verwendet werden…
Artikel 214 Erzeugnisse der Seefischerei und daraus gewonnene oder hergestellte Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) In den Fällen, in denen die in Artikel 119 Absatz…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1)Eine Ware gilt gemäß Artikel 3.4. des Abkommens als vollständig im Gebiet eines Vertragspartners erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur…
…andere von eigenen Schiffen außerhalb der Küstenmeere der ausführenden Vertragspartei aus dem Meer gewonnene Erzeugnisse; i)Erzeugnisse, die an Bord eigener Fabrikschiffe ausschließlich aus den unter Buchstabe h) genannten Erzeugnissen hergestellt werden; j)dort gesammelte Altwaren, die nur zur Gewinnung von Rohstoffen verwendet werden können…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet Ghanas oder in der EU erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Vertragspartners erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen. Als…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines SADC-WPA-Staates oder in der EU erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
…durch Hand- und Fußbewegungen betrieben werden. Laut Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 ist der Zugang zu den Zollkontingenten für auf Handwebstühlen hergestellte Waren Erzeugnissen vorbehalten, für die eine von der zuständigen Behörde des begünstigten Landes ausgestellte Echtheitsbescheinigung laut nachstehendem Muster vorgelegt wird…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…