5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…
6.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…
4.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Angaben und Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen. 4.5…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…
7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik] [Grafik] [Grafik…
8.8. Einfuhr in Teilsendungen Werden auf Antrag des Einführers und zu den Bedingungen der Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse der HS-Abschnitte XVI und XVII oder der HS-Positionen 7308 und 9406 im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a zur…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…
10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…
Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken (Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer i des Zollkodex) In folgenden Fällen gilt ein Verstoß als nicht wesentlich für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens: a…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsübertretungen (1) Gemäß § 23 GütbefG sind folgende Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen: 1.Durchführung von Beförderungen gemäß §§ 7 bis 9 GütbefG ohne die hiefür erforderliche Bewilligung oder Nichteinhaltung von Geboten oder Verboten von zwischenstaatlichen Vereinbarungen…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Auf der Grundlage eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer gewährt die Einfuhrvertragspartei einem Erzeugnis mit Ursprung in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf…
7.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten (1) Gemäß § 8 Abs. 5 Z 1 ArtHG 2009 begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich gegen § 4 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als Finanzordnungswidrigkeit besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren…