…Rz 2254: Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie halbfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten (VwGH 22.2.1963, 0700/61, zur Aktivierungspflicht von unfertigen Arbeiten und Erzeugnissen). Fehlt eine Kalkulation, können die Herstellungskosten im…
…nur dann ein Teilbetrieb sein, wenn es sich um eine wesensmäßig gewerbliche Grundstücksverwaltung handelt. Siehe auch unter "Filiale" Rz 5593. Halbfertiger Teilbetrieb Rz 5602: Ein erst im Aufbau befindlicher Teilbetrieb ist noch kein Teilbetrieb; es fehlt die gewisse Selbständigkeit (VwGH 25.1.1980, 2020/76)…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet einer Vertragspartei gewonnen oder hergestellt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen…
…kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen | 6815 10 | Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, einschließlich Kohlenstofffasern, nicht für elektrotechnische Zwecke | 6903 10 | Retorten, Schmelztiegel, Muffeln…
…einer nicht mit den eingeführten Waren zusammenhängenden Form der Bezahlung festgelegt; das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei den eingeführten Waren um Halbfertigerzeugnisse handelt, die von dem Verkäufer unter der Bedingung geliefert worden sind, dass er eine bestimmte Menge der Fertigerzeugnisse erhält. …
…wenn diese Eisen- und Stahlerzeugnisse Vormaterialien (Stahlerzeugnisse)/Halbfertigerzeugnisse des KN-Codes 7207 11 enthalten; ab dem 1. Oktober 2028, wenn diese Eisen- und Stahlerzeugnisse Vormaterialien (Stahlerzeugnisse)/Halbfertigerzeugnisse des KN-Codes 7207 12 10 oder 7224 90 enthalten. Hinweis: Eine generelle Ausnahme von diesem Einfuhrverbot besteht…
… Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen | 3803 | Tallöl, auch raffiniert | 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich…
… ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3801 | Grafit, künstlich; Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen | 3802 | Aktivkohle…
…| 3801 90 | Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen (ausg. kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen) | 3802 | Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz…
… ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3801 | Grafit, künstlich; Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen | 3802 | Aktivkohle…
… Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen | 3803 | Tallöl, auch raffiniert | 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich…
Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 47 und 48 gelten Erzeugnisse, die in dem betreffenden begünstigten Land nicht im Sinne des Artikels 44 vollständig gewonnen oder hergestellt sind, als Ursprungserzeugnisse dieses Landes…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
…die beteiligt sind, die regionale Kumulierung gemäß Artikel 55 Absätze 1 und 5 gewährt wird. In diesem Fall gelten die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse des begünstigten Landes, dessen Flagge das Schiff oder Fabrikschiff gemäß Absatz 2 Buchstabe b führt. Unterabsatz 1 gilt nur, wenn die Bedingungen…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt, und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…