…ihrer Minderwertigkeit offensichtlich um anders geartete Gegenstände handelt als die in der Rechnung ausgewiesenen (VwGH 28.5.1998, 96/15/0220). Die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers ist dabei ohne Bedeutung (VwGH 25.6.1998, 97/15/0019). 11.1.5.4.2. Versorgungsunternehmen Rz 1510: Gemäß …
…der zuständigen Behörden einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Betrag entsprach und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Dieser Irrtum konnte vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden und b)der Zollschuldner hat gutgläubig gehandelt. (2) Werden die Bedingungen gemäß Artikel 117 Absatz 2 nicht erfüllt…
…entsprechende Betrag aufgrund eines Irrtums der zuständigen Behörden einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Betrag entsprach und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)der Irrtum konnte vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden und b)der Zollschuldner hat gutgläubig gehandelt. (3) Werden die Bedingungen gemäß Art…
…dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände bedingte Unkenntnis allein vermag nicht gutgläubig zu machen). Die Beweislast trifft die Zollbehörde. Gemäß Art. 5 Z…
…3) zu enthalten und ist in übersichtlich gegliederter Weise abzufassen. Insbesondere ist darin auf die Berufserfahrung und die subjektive Tatseite (Art. 119 UZK: Irrtum der Behörde war für Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkennbar und dieser war gutgläubig; Art. 120 UZK: kein Täuschungsversuch und kein grob fahrlässiges…
…der Waren weder im Amtsblatt der EU noch in e-Zoll bekannt gegeben worden ist (siehe Abschnitt 1.4.) und die Partei gutgläubig gehandelt hat und die Partei alle im Zollrecht vorgesehenen Vorschriften über die Zollanmeldung beachtet hat. Wird im Zuge eines Berufungsverfahrens oder sonstigen…
…Unterlagen vorgelegt hat und -die Nichtanwendung des Kontingent- oder Plafondzollsatzes demnach auf einen Irrtum des Zollamtes zurückzuführen ist und -der Zollschuldner gutgläubig gehandelt hat. Bei einer Maßnahme gemäß vorstehendem Absatz ist vor der Anwendung die Kontingentstelle bezüglich des seinerzeitigen Bestehens des Kontingent- oder Plafondzollsatzes zu…
…Gehör; indem die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird, wird den Interessen der Union und den Interessen der gutgläubig handelnden Wirtschaftsbeteiligten Rechnung getragen. (32) Ist das Erlöschen der Zollschuld auf Verstöße zurückzuführen, die keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens haben, sollten…
…der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des Inhabers der Entscheidung selbst an, sondern auch auf das seiner…