13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…
4.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988) 4.7.1 Allgemeines Rz 763: Grundstücke des Betriebsvermögens sind unabhängig von der Gewinnermittlungsart ab Wirksamkeit des 1. StabG 2012 mit 1.4.2012 steuerhängig. Das bedeutet, dass die stillen Reserven von Grundstücken bei Veräußerung…
…Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung für die Einbringung. Rz 25: Folgende Vorgänge fallen nicht unter die Grunderwerbsteuerbefreiung: Der Erwerb von Grundstücken aus Anlass der Gründung der Gesellschaft (zB Kauf). Die spätere Einlage eines…
22.4.2.2 Sonderfragen zum Einkünftetatbestand Rz 6629: Ein "Vorvertrag" (oder ähnliche Vereinbarungen) ist ein Vertrag, dessen Gegenstand die Verpflichtung zum Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist. Bei Kaufverträgen ist im Zweifel allerdings nicht der Abschluss eines Vorvertrages anzunehmen, sondern der Abschluss des unmittelbaren…
…September 2023 Einkünfte aus Tauschvorgängen zur Umsetzung einer wechselseitigen Grenzbereinigung, sofern im jeweils betroffenen Fall eine allfällige Ausgleichszahlung den Betrag von 730 Euro nicht übersteigt (siehe dazu Rz 6652b). Erwachsen aus den genannten Vorgängen Verluste, sind diese auf Grund der Steuerbefreiung nicht mit anderen Einkünften…
5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…
…wenn ein Grundstücksumsatzeine Grundstückslieferung nicht unter das GrEStG 1987 fällt oder, ein unter das GrEStG 1987 fallender Vorgang von der GrESt befreit ist oder wenn die GrESt nicht erhoben oder aus Billigkeitsgründen erlassen wird. Vor 1.1.2017 war für die Befreiung der Grundstücksbegriff des…
22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…
…forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (stehende Ernte, stehendes Holz), sind hingegen vom Grundstücksbegriff auch dann nicht umfasst, wenn sie in einem einheitlichen Vorgang mit dem Grund und Boden veräußert werden. Diese Grundstücksdefinition, die nicht nur den Tatbestand des § 30 EStG 1988 definiert, sondern auch für die Anwendung…
15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…
GmbH und Stille Gesellschaft Rz 799: Sind die stillen Gesellschafter gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH, kann die Anerkennung der stillen Gesellschaft versagt werden, wenn die Einlagen als verdecktes Kapital anzusehen sind, oder ungewöhnliche Vertragsgestaltungen vorliegen (zB bei Vorliegen einer fremdunüblichen Verlustübernahme: VwGH 19.3.1986…
4.7.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes von Grundstücken 4.7.3.1 Allgemeines Rz 768: Durch die Neuregelung der Grundstücksbesteuerung ist Grund und Boden nunmehr unabhängig von der Gewinnermittlungsart im Veräußerungsfall steuerpflichtig. Allerdings ist auf Grund von Unterschieden in der Gewinnermittlung der Veräußerungserlös (zum Veräußerungserlös…
…Regelung; wie etwa, dass das Erfordernis einer Einbringung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bei der Übertragung eines Betriebes (vgl. die Ausführungen unter Rz 21 ff zur Neugründung) entfällt. Bei Betriebsübertragungen wird für steuerbare Vorgänge, die mit einer solchen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben…
4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…
30.1.9 Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 7985: Rechtslage für Grundstücksveräußerungen ab dem 1. April 2012 Gemäß § 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30 EStG 1988 seit dem…
…Leistungender Teilwert (Besitzposten§ 12 BewG 1955) aufzuteilen. Jede dieser Leistungen (Besitzposten) ist für sich umsatzsteuerlich zu beurteilen. So sind Entgeltsteile, die auf nicht steuerbare Vorgänge entfallen (zB KFZ, die nicht als für das Unternehmen angeschafft wurden), aus dem Gesamtentgelt auszuscheiden. Entgeltsteile, die auf steuerfreie Leistungen…
…gelten als Kapitalgesellschaft im Sinne des KVG, weshalb bei einer Umwandlung auf diese Gesellschaftsformen gesellschaftsteuerliche Tatbestände erfüllt werden können. Randzahl 606: entfällt Rz 607: Zur Vorgangsweise bei Zweifeln der für die Verkehrssteuern zuständigen Abgabenbehörde am Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des Art. II UmgrStG siehe Rz 416.…
…die Verpflichtung zur Entrichtung der ImmoESt sowie die Haftung des Parteienvertreters (§ 30c Abs. 4 zweiter Teilstrich EStG 1988). Im Falle der Veräußerung gegen Rente ist der Vorgang von vornherein von der Immobilienertragsteuer und der besonderen Vorauszahlung ausgenommen (§ 30c Abs. 4 vierter Teilstrich und § 30b Abs…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…