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ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…war). Eine Rücknahme setzt voraus, dass dem Inhaber der Entscheidung betreffs der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bzw. Angaben vorsätzliches ("wusste") oder grob fahrlässiges Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen…

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…105 Abs. 3 UZK buchmäßig zu erfassen. Wird ein finanzstrafrechtlich relevantes, fahrlässiges Verhalten zumindest vermutet, ist Anzeige im Hinblick auf § 36 Abs. 2 FinStrG ("grob" fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) und im Vorsatzfall im Hinblick auf § 35 Abs. 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben) an die Finanzstrafbehörde…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…findet sich ab dem 1.5.2016 in der Bestimmung des Art. 86 Abs. 6 UZK wieder, wobei grob fahrlässiges Handeln nicht mehr schädlich ist. 3.13.3. Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG Durch Entrichtung einer Abgabenerhöhung in der Höhe der Eingangs- oder…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, betr. Schadenersatz nach grob verschuldetem Verkehrsunfall im Rahmen einer Dienstfahrt), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus…

LStR 2002 Rz 90512.8.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…0204), Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn die Ehe wegen überwiegenden Verschuldens des Steuerpflichtigen geschieden worden ist, sowie Kosten für den Prozess über Schadenersatzansprüche, wenn der Schaden vom Steuerpflichtigen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verschuldet wurde (vgl. VwGH 10.4.1981, 13/2327/80; VwGH 25.1.2000…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…war gutgläubig; Art. 120 UZK: kein Täuschungsversuch und kein grob fahrlässiges Handeln des Zollschuldners) einzugehen sowie auf die von ihm angewandte Sorgfalt. Maßgebliche Beweismittel sind dem Bericht anzuschließen. Das Bundesministerium für Finanzen überprüft umgehend den von der Zollbehörde vorgelegten Fall und legt ihn, wenn es…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…im § 114 BAO festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz mit in Rechnung zu stellen, ob der Abgabenschuldner in Abgabensachen ein leichtfertiges Verhalten an den Tag gelegt, dh. insbesondere an der Entstehung der Abgabenschuld vorsätzlich oder grob fahrlässig mitgewirkt hat, oder aber sich auf ein Zollverfahren eingelassen hat, ohne auch…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zum 30.9. Der länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…1) Gemäß § 7 Abs. 1 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) Exemplare, die im Anhang A oder B angeführt sind, 1.ohne die nach Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlichen…

ZK-42004. Rolle des Konzeptivorganes
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…vorzuschreiben ist. Das zuständige Finanzamt (in der Regel das Finanzamt Graz-Stadt) wird mittels Kontrollmitteilung informiert. Bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten ist überdies Meldung an die Finanzstrafbehörde zu erstatten. Das Konzeptivorgan überwacht die geleisteten Sicherheiten und fordert den Anmelder nach Ablauf eines dreimonatigen Zeitraumes zur…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…nachgewiesenen Ausmaß (zB Stornokosten, durch die Stornierung verursachter Mehraufwand) Werbungskosten vor. Sind die Zahlungen iZm der Stornierung eines bereits vereinbarten Urlaubes auf Grund eines in der persönlichen Sphäre des Arbeitgebers liegenden Ereignisses (zB grob fahrlässig verursachter Unfall durch den Arbeitgeber, weshalb der Arbeitnehmer verletzungsbedingt nicht…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Grund der Umstände des Einzelfalls bzw. der Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Abs. 3 StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Abfälle entgegen Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV grob fahrlässig in nicht unerheblicher Menge verbringt. Bei vorsätzlichem Handeln ist auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar. (2) Der Begriff "Befördern" im Sinne des § 181b Abs…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…11.2007, RV/0104-L/07). Ist die Abgabenentrichtung unmöglich (bei Zahlungsunfähigkeit) oder unzumutbar (weil etwa nur durch Vermögensverschleuderung bewirkbar), wird im Allgemeinen kein grobes Verschulden an der Säumnis unterstellt werden können (Ausnahme: grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit). Es liegt jedoch am Abgabepflichtigen, die Unmöglichkeit…

LStR 2002 Rz 12058–1206342.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…grob fahrlässig unrichtig vorgenommen und nicht korrigiert wird (zB Mitgliedsbeiträge werden als Spenden in die Datenübermittlung einbezogen). Diese Haftung greift jedoch nur dann ein, wenn die dadurch entgangene Steuer beim Spender nicht einbringlich ist. Dies gilt zusätzlich zu den Regelungen über die Abgabenhinterziehung bzw. grob…