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21 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…findet sich ab dem 1.5.2016 in der Bestimmung des Art. 86 Abs. 6 UZK wieder, wobei grob fahrlässiges Handeln nicht mehr schädlich ist. 3.13.3. Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG Durch Entrichtung einer Abgabenerhöhung in der Höhe der Eingangs- oder…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…6a. und Abschnitt 4.10.). (2) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) durch unrichtige oder unvollständige Angaben eine nach dem Artenhandelsgesetz 2009 oder nach den Artikeln 4, 5…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…1) Gemäß § 7 Abs. 1 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) Exemplare, die im Anhang A oder B angeführt sind, 1.ohne die nach Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlichen…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…2009, der grob fahrlässig begangene Handlungen betrifft. Daher kommt ein Verfall bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG auch nur in den Fällen des § 8 Abs. 1 ArtHG 2009, der vorsätzlich begangene Handlungen betrifft, in Frage. (2) Hat jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen im Sinne des …

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…in § 5 BG Tierproduktverbote, als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

…Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…war gutgläubig; Art. 120 UZK: kein Täuschungsversuch und kein grob fahrlässiges Handeln des Zollschuldners) einzugehen sowie auf die von ihm angewandte Sorgfalt. Maßgebliche Beweismittel sind dem Bericht anzuschließen. Das Bundesministerium für Finanzen überprüft umgehend den von der Zollbehörde vorgelegten Fall und legt ihn, wenn es…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Grund der Umstände des Einzelfalls bzw. der Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…war). Eine Rücknahme setzt voraus, dass dem Inhaber der Entscheidung betreffs der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bzw. Angaben vorsätzliches ("wusste") oder grob fahrlässiges Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 4.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Abs. 3 StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Abfälle entgegen Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV grob fahrlässig in nicht unerheblicher Menge verbringt. Bei vorsätzlichem Handeln ist auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar. (2) Der Begriff "Befördern" im Sinne des § 181b Abs…

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…105 Abs. 3 UZK buchmäßig zu erfassen. Wird ein finanzstrafrechtlich relevantes, fahrlässiges Verhalten zumindest vermutet, ist Anzeige im Hinblick auf § 36 Abs. 2 FinStrG ("grob" fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) und im Vorsatzfall im Hinblick auf § 35 Abs. 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben) an die Finanzstrafbehörde…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…11.2007, RV/0104-L/07). Ist die Abgabenentrichtung unmöglich (bei Zahlungsunfähigkeit) oder unzumutbar (weil etwa nur durch Vermögensverschleuderung bewirkbar), wird im Allgemeinen kein grobes Verschulden an der Säumnis unterstellt werden können (Ausnahme: grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit). Es liegt jedoch am Abgabepflichtigen, die Unmöglichkeit…