…6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3.1. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen Rz 706: Die Steuerbefreiung nach § 6…
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…
3a.10. Ort der Beförderungsleistung 3a.10.1. Personenbeförderung Rz 640e: Eine Personenbeförderungsleistung wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das…
…Sie ist zwar Teil einer grenzüberschreitenden Güterbeförderung in die Schweiz, jedoch selbst bei Nachweis der Ausfuhr der Güter in die Schweiz nicht nach § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994 befreit. Dies deshalb, weil die Beförderungsleistung nicht unmittelbar an den Unternehmer…
…Abs. 1 Z 22 UStG 1994 unecht befreiten Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind. Rz 730: Die Beförderungsleistung muss sich auf das Inland und das Ausland erstrecken. Die Befreiung trifft auch auf den Transitverkehr zu - selbst dann, wenn…
…grundsätzlich derjenige zu behandeln, in dessen Auftrag die Leistung ausgeführt wird. Bezüglich des Leistungsempfängers im Falle der unfreien Versendung wird auf Rz 3915a verwiesen. 103a.1.2. Beförderungsleistung Rz 3912c: Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt nach Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 vor, wenn sie in…
…Unternehmer zum überwiegenden Teil oder ausschließlich für Inlandsflüge einsetzt (EuGH 16.9.2004inländische Luftverkehr überwiegt, Rs C-382/02, "Cimber Air A/S")miteinzubeziehen. Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen des Überwiegens der grenzüberschreitenden Beförderungen bzw. der reinen Auslandsbeförderungen, gilt die Steuerbefreiung auch für die im …
…des Kaufpreises. Fahrausweise haben neben den in § 11 Abs. 9 UStG 1994 genannten Angaben jedenfalls ein Ausstellungsdatum sowie in allen Fällen (auch im Eisenbahn-Personenverkehr, ab 1.1.2023 mit Ausnahme des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Eisenbahnen, siehe § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
…2018: Die grenzüberschreitende Beförderung des C ist gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Österreich steuerbar und nach § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Besorgungsleistung des A. Ab 1.1.2019 ist die grenzüberschreitende Beförderung des…
…an Grundstücken; Güterbeförderungsleistungen für Unternehmer; Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, für Unternehmer; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für Unternehmer; Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Unternehmer (vor 1.1.2016: ausgenommen der Fälle des § 3a…
2. Grenzüberschreitende Personenverkehre 2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste genehmigungspflichtig: Linienverkehre (Abschnitt 1.1. Abs. 1) und Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), die zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer nicht vertraglich vereinbart…
…Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 4.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 5.das Bundesgesetz über…
…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…
Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…
3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…
1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGENBegriffsbestimmungen 1.1. Linienverkehr Als Linienverkehr im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes 1952, BGBl. Nr. 203/1999 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2006, gilt die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgesetzten…
…Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91, 4.bilaterale Vereinbarungen mit den unter Abschnitt 0.2. genannten Ländern, mit denen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehrs mit Omnibussen Erleichterungen vereinbart wurden.
… Gelegenheitsfrachtführer, Verfrachter von Seeschiffen) ausführtausführen oder durch einen Spediteur (Gelegenheitsspediteur) besorgen lässt. Ein Besorgen von Beförderungsleistungen ist dann gegeben, wenn ein Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers (des Versenders) im eigenen Namen Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter ausführen lässt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe des…