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VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4. Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…527). Rz 266: Die bloße Lieferung von Ausrüstungsteilen, Materialanlieferungen, reine Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten gelten nicht als "Bauausführung oder Montage", können aber bei Bestand einer festen Einrichtung nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…einen Auftrag mit einem Wert von über 700.000 Euro abwickelt und daher eine Gewinnfeststellung vorzunehmen hat, grenzüberschreitend errichtete Auslandsbetriebsstätten nicht mehr als anteilige Betriebsstätten der ARGE-Mitglieder (Mitunternehmer) gesehen werden dürften. Denn die Betriebsstätten einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gelten stets anteilig als Betriebsstätten der Gesellschafter …

UStR 2000 Rz 6383a.4. Besorgungsleistung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…2018: Die grenzüberschreitende Beförderung des C ist gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Österreich steuerbar und nach § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Besorgungsleistung des A. Ab 1.1.2019 ist die grenzüberschreitende Beförderung des…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

UStR 2000Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…