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LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…1984, 83/13/0092). Dies gilt auch dann, wenn die Bestrafung ohne Verschulden des Arbeitnehmers oder überhaupt zu Unrecht erfolgt, da die Verbindlichkeit aus der Bestrafung den Arbeitnehmer und nicht den Arbeitgeber trifft (VwGH 11.6.1991, 91/14/0094; VwGH 11.6.1991, 91…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

LStR 2002 Rz 1103.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

3.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988) Rz 110: Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG)2005, BGBl. I Nr. 270125/19692004, erlegt dem Bund eine Ersatzpflicht hinsichtlich der vermögensrechtlichen Nachteile auf, die dem Geschädigten durch strafrechtliche Anhaltung oder Verurteilung…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 und 3 dieses Bundesgesetzes (siehe Abschnitt 3.1. Abs. 1) erkennen und mit Geldstrafe bis zu 1.4502.000 Euro bestrafen, wenn der gemeine Wert der Produkte 3.000 Euro nicht übersteigt. Neben der genannten Strafe ist bei vorsätzlich begangenen Finanzvergehen nach Maßgabe des…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…zu Gunsten des Auslands. § 310 StGB Verletzung des Amtsgeheimnisses. § 311 StGB Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. 14.7.1.4 Vorfrage Rz 4846: Die tatsächliche Bestrafung des Täters ist nicht notwendig. Kann sich der Täter der Strafverfolgung entziehen bzw. bestehen Verfolgungshindernisse (zB Immunität von…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…

VB-02104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser FindokArbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind gemäß § 61 Abs. 4 Weingesetz 2009 in Verbindung mit § 1 Z 10 Weingesetz-Durchsetzungsverordnung…

VB-03024. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 sind gemäß § 39 leg.cit. als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…

AL-1000§ 22 Altlastensanierungsgesetz - Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 22 Altlastensanierungsgesetz 22- Strafbestimmungen §§ 22 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 22 Abs. 1 Eine Person, die sich weigert, die Deponie zu umzäunen, begeht eine Verwaltungsübertretung; verwirklicht wird dabei ein Dauerdelikt. Tatbestandsgemäße Einzelhandlungen bis zur Erlassung eines Straferkenntnisses sind daher nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch…

VB-04044. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch…

AH-33105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2014

5. Strafbestimmungen Werden VerstößeZuwiderhandlungen gegen die Ausfuhr- und DurchfuhrbewilligungspflichtBestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 festgestelltstellen gerichtlich strafbare Handlungen dar, müssen die Strafbestimmungen derund es finden die §§ 3779, 81, 83 und 38 AußHG 200584 AußWG 2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…

VB-03014. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Saatgut entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 ist gemäß § 71 Abs. 1 Z 1 Saatgutgesetz 1997 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

6. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 21 TTG 2007 sind die nachstehend angeführten Verstöße als Verwaltungsübertretungen anzusehen: Hinweis: In der Spalte "maximaler Strafrahmen (Höchststrafe)" sind die Höchststrafen der jeweiligen Übertretungen angegeben. In der Spalte "maximale Sicherheitsleistung" sind jene Beträge angegeben, die von den Zollorganen im Rahmen der…

EStR 2000 Rz 484614.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

14.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen Rz 4846c: Mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, BGBl. I Nr. 151/2005, wurde ab 1.1.2006 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von "Verbänden" für Straftaten eingeführt. Verbände sind juristische Personen sowie bestimmte Personengesellschaften. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes besteht bei Begehung einer Straftat…