…des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) zu versteuern. 3.3.10a.53.3.10.4 Ausstellen des Lohnzettels Rz 70u67: Für Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2011 ist ein gesonderter Lohnzettel (Lohnzettelart 23) auszustellen. Das heißt, sowohl…
…siehe Rz 1220). In den Lohnzettel sind nur die an den Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlten Bezüge aufzunehmen. Für Bezüge, die in der Folge von der Insolvenzmasse gezahlt werden, ist - unabhängig ob es sich um Insolvenz- oder Masseforderungen handelt - ein gesonderter Lohnzettel auszustellen. Dabei ist als Bezugszeitraum…
…1 Z 10 oder 11 lit. b EStG 1988 ("Auslandsbezüge" bei Auslandsmontage oder Entwicklungshilfe) ausgezahlt, sind für die Auslandsbezüge gegebenenfalls mehrere gesonderte Lohnzettel auszustellen. Bei Bezügen nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ist Rz 70u67 (Rechtslage AbgÄG 2011) zu beachten. Bei elektronischer Übermittlung…
…Auszahlungsmonat zu einer Überschneidung mit anderen Bezügen, liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Erfolgt die Abrechnung der Urlaubsersatzleistung nicht im Monat der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist darüber ein gesonderter Lohnzettel auszustellen. Rz 911b: Liegen neben steuerpflichtigen nichtselbstständigen Einkünften nur Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Z 1011 lit…
…monatlichen Lohnzahlungszeitraumes am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende) anzuführen. Erfolgt die Zahlung nicht im Kalendermonat der Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Beispiel Rz 1102a), ist ein gesonderter Lohnzettel für diesen…
…Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Wird ein Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 durch den begünstigten Rechtsträger übermittelt, sind die Reiseaufwandsentschädigungen auf diesem zu berücksichtigen und es muss kein gesondertes amtliches Formular verwendet werden. Sind tatsächliche Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
…8316: Der von der Mitteilungspflicht betroffene Steuerpflichtige hat als natürliche Person jene (Betriebs)Einnahmen, für die eine Mitteilung ausgestellt und ihm bekannt gegeben wurde, in der Gewinn- und Verlust-Rechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung gesondert auszuweisen (§ 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001)…
…Zahlungen geleistet, ist ein Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 durch den begünstigten Rechtsträger zu übermitteln, auf dem die Reiseaufwandsentschädigungen zu berücksichtigen sind. In diesem Fall und bei freiwilliger Übermittlung eines Lohnzettels muss kein gesondertes Formular L 19 verwendet werden. Sind tatsächliche Reisekosten im Sinne des §…
…1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1) Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 (Urlaubsentgelt…
31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…
…ein Lohnzettel auszustellen, und zwar auch dann, wenn während dieses Dienstverhältnisses bezugsfreie Lohnzahlungszeiträume (zB im Falle einer Karenzierung) anfallen. Wurde im Laufe eines Kalenderjahres bereits ein Lohnzettel ausgestellt und beginnt ein Dienstnehmer beim selben Dienstgeber in diesem Kalenderjahr noch einmal ein Dienstverhältnis, ist gesondert ein…
…Rz 1221: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder über dessen Verlangen für Zwecke der Veranlagung einen Lohnzettel nach dem amtlichen Vordruck auszufertigen. Rz 1221a: Bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe eines Kalenderjahres ist der Lohnzettel ebenso bis spätestens Ende Februar (bzw…
…vergeben, ist jeweils das Geburtsdatum an Stelle der VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer anzuführen. Weiters ist die Steuernummer des Arbeitgebers auszuweisen. Im Lohnzettel ist die tatsächliche (gegebenenfalls ausländische) Wohnsitzadresse des Arbeitnehmers anzugeben, nicht jedoch die Adresse des Arbeitgebers oder der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schlafstelle (siehe Rz 3).
31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…
…der Arbeitgeber eine Aufrollung vor, ist dabei der übersteigende Teil der Werbungskosten zu berücksichtigen. Der gesamte rückgezahlte Arbeitslohn ist unabhängig von einer Aufrollung im Lohnzettel unter sonstige steuerfreie Bezüge KZ 243 auszuweisen (Rz 319) Hat der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt, kommt es bei der Veranlagung…
…Arbeitgeber des Vermittlers - eine Bank - geleistet. Die Bank als Arbeitgeber bezieht diese Provisionen in die Lohnverrechnung mit ein, führt den Lohnsteuerabzug durch und berücksichtigt die Einkünfte und die einbehaltene Lohnsteuer im Lohnzettel. Angeblich stellen Bausparkassen über Provisionen, die sie an Bausparkassenvertreter im Wege der Bank…
…auch ein Investitionsfreibetrag (IFB), ein Forschungsfreibetrag (FFB) und ein Lehrlingsfreibetrag (LFB) prozentuell in die Berechnung des Betriebsausgabenprozentsatzes ein; im Pauschalierungszeitraum ist ein gesonderter Abzug dieser Posten somit nicht möglich. Der LFB kann auch nicht als Bestandteil der Ausgaben für Löhne iSd § 4 Z 2 der…
…nbsp; 42.4a Lohnzettelarten Rz 1408: | Art | Bezeichnung bzw. Inhalt | Gesetzliche Grundlage EStG 1988 | 1 | Lohnzettel für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige ("normaler" Lohnzettel) | § 84 (1) | 2 | Lohnzettel über Auslandsbezüge nach § 3 Abs. 1 Z 1011 lit…
…Lohnsteuer auszuweisen. Hinsichtlich der Berechnung der Lohnsteuer siehe Rz 1107. Beispiel für den Ausweis der anrechenbaren Lohnsteuer im Falle der Ausstellung eines Lohnzettels: | Gesamte Quotenzahlung | 1.000 € | Laufender Bezug (davon 1/5 steuerfrei) | 500 € | Sonstiger Bezug gemäß § 67…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…