…e EStG 1988, § 28 Abs. 3 EStG 1988) Gebrauch gemacht wird oder der Steuerpflichtige wegen gesetzlicher Einnahmenbeschränkungen nur ein begrenztes Bestandsentgelt - das allerdings dem Markt entsprechend voll auszuschöpfen ist - verlangen kann (VwGH 30.3.2011, 2005/13/0148; VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082…
…analysieren, ob das Vermögen des Darlehensnehmers in wirtschaftlicher Betrachtung als Sicherheit dient und ob sich dies auf die Preisfindung auswirken müsste (Z 10.56rev 10.56 OECD-VPL). Rz 114: Die Kreditwürdigkeit (Rating) eines Darlehensnehmers ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Bestimmung eines Zinssatzes…
…9), wird die Aktivierung des nachgeholten Instandsetzungsaufwandes durch die Anordnung der zwingenden Verteilung der Instandsetzungsaufwendungen auf zehn Jahre verdrängt. Davon abgesehen ist anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand bei Gebäuden, die den einschränkenden gesetzlichen Bestimmungen über die Mietzinsbildung unterliegen, nicht zu aktivieren (VwGH 20.4.1995, 91/13/0143…
…Grundstücksveräußerung. Entscheidend ist somit im betrieblichen Bereich der Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (siehe Rz 763), im privaten Bereich hingegen der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts (siehe Rz 6623). Rz 6675c: Aufgrund des ausdrücklichen gesetzlichen Verweises ist für den Umwidmungszuschlag auf den Umwidmungsbegriff in § 30 Abs…
…Entscheidend ist allein die Frage, ob der im Entstehungszeitpunkt der Zollschuld gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag geringer ist als der von der Zollverwaltung ursprünglich mitgeteilte Betrag. Auf Rechtsänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Zollschuldentstehung und der erfolgten Zahlung bzw. Verpflichtung zur Entrichtung ist daher grundsätzlich nicht Bedacht zu…
…über den Aussetzungsbetrag anzustellen (VwGH 18.2.1999, 97/15/0143). Rz 551: Die Festsetzung von Aussetzungszinsen ist gesetzliche Folge des verfügten Ablaufes der Aussetzung der Einhebung von Abgaben infolge der Erledigung der damit im Zusammenhang stehenden Beschwerde (VwGH 21.7.1998, 98/14/0101…
…2a EStG 1988 anzustellen. Die gesetzlich vorgegebenen Auslegungsmerkmale des Erwerbes oder Eingehens der Beteiligung auf der Grundlage eines allgemeinen Angebots sowie des Vergleichs zwischen "Rendite vor Steuern" und "Rendite nach Steuern" müssen beide gemeinsam, also kumulativ vorliegen. 2.6.2.4.2 Allgemeines Angebot Rz…
…die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichte Zinssatz zuzüglich 1 Prozentpunkt angewandt.
…Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Tag des Fälligkeitsmonats angewandt hat, zuzüglich zwei Prozentpunkten. Für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem von der nationalen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Tag des betreffenden Monats angewandten Zinssatz…
…MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988) 37.1 Hauptmietzins Rz 1250: Folgende Erhöhungen des Hauptmietzinses kommenRandzahlen 1250 bis 1291: entfallen für einen Abgeltungsbetrag (Mietzinsbeihilfe) in Betracht: Erhöhung durch Gericht (Gemeinde), gemäß § 7 Mietengesetz oder § 2 Zinsstoppgesetz (Gericht, Gemeinde) auf mehr als das Vierfache des Hauptmietzinses, gemäß §§ 18…
…II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz (Sollzinssatz) und dem Prozentsatz gemäß Abs. 2 oder Abs. 3. Bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist der…