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933 Treffer1699 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Liegt einer der in der Rz 1427 genannten Auflösungsgründe vor, bedarf es keines Auflösungsbeschlusses. Für die Auflösung ist der Eintritt des die Auflösung nachsichziehenden Tatbestandes maßgeblich. Rz 1434: Der gesetzlich vorgesehene Besteuerungszeitraum gemäß § 19 Abs. 3 KStG 1988 von drei Jahren kann in berücksichtigungswürdigen Fällen…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von Körperschaften des öffentlichen Rechts (körperschaftsteuerrechtlich) bzw. gegebenenfalls die Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst. Auch Genossenschaften können im Einzelfall abgabenrechtlich begünstigt sein (KStR 2013 Rz 181). Ebenso können entsprechende ausländische Rechtsformen begünstigt sein (vgl. Rz 123 ff). Nicht unter die §§ 34 ff BAO fallen insb…

UmgrStR 2002 Rz 1450–14664.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…erfolgt der zusammenschlussbedingte Vermögensübergang regelmäßig im Wege der privatrechtlichen Einzelrechtsnachfolge. Die einzelnen Vermögensgegenstände und Rechte gehen erst durch Einzelübertragung, unter Beachtung der hiefür jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsakte (Grundstücke daher erst durch Intabulation), in das Eigentum der Personengesellschaft über (VwGH 16.6.2004, 2001/08/0034)…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…ausdrücklicher Antrag gestellt wird. Mit Hilfe der Tatbestände der Art. 117 UZK und Art. 118 UZK sollen zu hoch festgesetzte Zollschuldigkeiten auf ihr gesetzlich begründetes Maß zurückgeführt werden, und zwar unabhängig von der Rechtskraft der ergangenen Abgabenbescheide. Wie der Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Inhalte, die eine strukturierte Meldung zu umfassen hat ("Pflichtangaben"; zu den Rechtsfolgen bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit siehe die Rz 785h ff). Aufgrund der darin vorgesehenen Inhaltserfordernisse kann bei Einbringungen auf einen künftigen Einbringungsstichtag eine strukturierte Meldung erst nach Ablauf des Einbringungsstichtages vorgenommen werden. § 3 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rückwirkungsfiktion eingebunden wird. Die Gleichstellung mit dem begünstigtes Vermögen Übertragenden gilt jedoch nicht hinsichtlich der Bewertung. Da das UmgrStG keine gesetzliche Anordnung für den Zeitpunkt der Bewertung des zu übertragenden außerbetrieblichen Vermögens enthält, kommt das allgemeine Ertragsteuerrecht zur Anwendung (VwGH 20.1.2016, 2012/13…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Österreich aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen keinen Besteuerungsanspruch mehr hat (siehe Rz 72); jedenfalls liegt eine Einschränkung vor, wenn innerstaatlich keine Besteuerung mehr vorgesehen ist. 1.1.6.4. Auslandsverschmelzungen mit Inlandsbezug 1.1.6.4.1. Allgemeines Rz 61: Die Anwendungsvoraussetzung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven…

UmgrStR 2002 Rz 1030–10593.6.3. Gewährung einbringungsgeborener Anteile
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bei der übernehmenden Körperschaft dargestellt werden kann. 3.6.4.4.4. Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen Rz 1055: Bare Zuzahlungen, die nicht neben der Gewährung neuer Anteile oder in einem das gesetzlich vorgegebene Ausmaß überschreitenden Ausmaß geleistet werden, stellen eine dem § 19 UmgrStG widersprechende Gegenleistung dar…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Bestimmung des § 6 Abs. 2 UmgrStG gilt im Falle einer Äquivalenzverletzung der Unterschiedsbetrag als unentgeltlich zugewendet. Diese gesetzliche Fiktion beschränkt sich jedoch auf die ertragsteuerliche Beurteilung. Für das Vorliegen einer gemäß § 121a BAO meldepflichtigen Schenkung muss zusätzlich zur objektiven Unentgeltlichkeit einer der in § 3 ErbStG…

UmgrStR 2002 Rz 406–4322. Umwandlungen (Art. II UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die österreichische AG und GmbH) ist bereits seit dem EU-Verschmelzungsgesetz (nunmehr EU-UmgrG) zivilrechtlich nicht mehr zulässig. Die im UmgrStG noch vorgesehene Ausnahme vom Betriebserfordernis ist nur mehr eingeschränkt anwendbar (Rz 425 und Rz 440). Rz 413: Unter Art. II UmgrStG fallen errichtende bzw…

EStR 2000 Rz 163–1772.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988) unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbes bzw. Eingehens der Beteiligung anzuwenden. Sie hat bei der Einkommensteuer, und zwar bei allen Einkunftsarten und alle dem EStG 1988 unterliegenden Rechtsformen (Personengesellschaften aller Art, Miteigentumsgemeinschaften, Risikogemeinschaften im Bereich von Versicherungen) Bedeutung. Zur Anwendung im Rahmen des KStG 1988…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Stiftungsbehörde (Landeshauptmann bzw. Bundesminister für Inneres, Landesregierung) zu treffen ist und daher deren gesetzliche Bindung an die Zuführung zu einem dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommenden Zweck als ausreichend anzusehen ist. Für Zwecke der Spendenbegünstigung ist Rz 109a zu beachten. Rz 108a: Gemäß § 39 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dem StRefG 2020 ein Sonderregime vorgesehen: § 16 Abs. 1a iVm § 17 Abs. 1a UmgrStG eröffnet diesen Einbringenden die Möglichkeit, die aufgrund der Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich entstehende Steuerschuld auf Antrag nicht festzusetzen (Anteilstausch mit Nichtfestsetzung). Damit unterscheidet sich die Rechtsfolge des Anteilstausches gemäß …

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die vor dem 1.1.2024bis zum 31.12.2023 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden (Rechtslage idF vor AbgÄG 2023): An die Anzeige von Umgründungen sind keine einheitlich strukturierten Vorgaben geknüpft. Mit der Anzeige ist aber jedenfalls auch die gesetzliche Rechtsgrundlage der Umgründung (bspw. Art…

StiftR 2009 Rz 20–232. Die Privatstiftung als Steuersubjekt (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zustande gekommene Privatstiftungen bezogen werden können, kann eine zivilrechtlich als nichtig anzusehende (zB nur mündlich errichtete) Privatstiftung nicht die im KStG 1988 vorgesehenen Rechtsfolgen auslösen. 2.3 Ende der persönlichen Steuerpflicht Rz 23: Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit, dh…

UStR 2000 Rz 260219.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…dies seinem Auftragnehmer mitteilt. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, bleibt es trotzdem bei den im § 19 Abs. 1a UStG 1994 vorgesehenen Rechtsfolgen bzw. bei der Steuerschuld des Leistenden. Eine Besteuerung hat somit in der Form zu erfolgen, wie sie auf Grund des tatsächlich verwirklichten Sachverhaltes richtigerweise…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…haben für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung. Eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand. Das Finanzamt hat daher eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen (VwGH 17.9.1990, 90/14/0038…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rechtsgeschäftes oder dem Tag eines Gesellschaftsvertrages. Rz 768: Eine Rückwirkung ist steuerlich nur bei einer ausdrücklichen steuergesetzlichen Regelung anzuerkennen. Eine solche auch steuergesetzlich angeordnete Rückwirkung ist im Zusammenhang mit Einbringung durch die nachstehenden Bestimmungen vorgesehen: § 13 UmgrStG in Form des (eingeschränkten) Wahlrechtes eines rückwirkenden Einbringungsstichtages…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren Da das Zollrecht der Union die Möglichkeit zur Nacherhebung bzw. zu Erstattung/Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art. 105 UZK bzw…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des…