…des EStG 1988 zu subsumieren (bei nahe stehenden Personen gilt dasselbe wie bei Dienstnehmern). Stehen die Personen einem Gesellschafter der Betriebsgesellschaft nahe (in der Verwaltung der Beteiligung eingesetzte Arbeitnehmer eines Gesellschafters), stellen die Flüge eine verdeckte Ausschüttung an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person dar…
…betr. durch eine liechtensteinische Domizilgesellschaft geltend gemachten Vorsteuerabzug aus in Österreich ausgeübten Umsätzen aus der Vermietung von Bürogeräten und Software an den österreichischen Alleingesellschafter als einzigem Mieter), eine einem Gesellschafter nahe stehenden Person (VwGH 13.3.1998, 93/14/0023), daran beteiligtem stillen Gesellschafter (VwGH…
19.5.4.16 Besonderheiten bei nahen Angehörigen 19.5.4.16.1 Liegenschaften Rz 6003: Der Gewinn aus der Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Gänze im zivilrechtlichen Eigentum eines Gesellschafters steht, ist auf alle beteiligten Gesellschafter aufzuteilen, wenn die Liegenschaft wie Gesellschaftsvermögen behandelt worden…
… 14 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 entstandenen Steuerdiskrepanz im Sinne des § 14 Abs. 2 KStG 1988 wahrscheinlich ist, dass die beteiligten Personen diese gezielt gestalterisch genutzt haben. Es werden daher nur solche Steuerdiskrepanzen im Sinne des § 14 Abs. 2 iVm Abs. 3 Z 1…
5.4.7.2 Echte stille Gesellschaft Rz 1190: Obwohl hier das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten soll, muss es dennoch jedenfalls dem zuständigen Finanzamt gegenüber ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen und auch die übrigen in Rz 1141 angeführten Merkmale erfüllen…
…mit 20% an der Körperschaft B beteiligt. Insgesamt liegt keine mehr als 50-prozentige Beteiligung an der Körperschaft B vor (die Beteiligung beträgt nur 48,8%). [Grafik] c) Die beteiligte Körperschaft A ist einerseits 75% Mitunternehmer einer inländischen Personengesellschaft, die 50% der Anteile einer Körperschaft…
…selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im Abkommensrecht von Art. 7 OECD-MA erfasst werden…
…Sicht des ausländischen Steuerrechts ist dieser Vorgang allerdings nicht als Veräußerung von in Österreich belegenem Betriebsvermögen, sondern als Veräußerung der Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft zu sehen, weil Staat X Personengesellschaften wie Körperschaften besteuert. Staat X subsumiert daher den Veräußerungsvorgang nicht unter Art. 13 Abs…
…Grund der Fiktion des § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 2 KStG 1988 als personenbezogene Körperschaft. Soweit daher ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts seiner Trägerkörperschaft Vorteile zuwendet, die er Dritten nicht zugestehen würde, sind diese Zuwendungen nicht durch…
…3.1963, 2052/62); eine gemeinsame Einkunftsquelle wäre nur dann denkbar, wenn beide Ehegatten die gleiche Ausbildung oder Berufsbefugnis aufweisen oder berufsrechtliche Vorschriften Gesellschaften mit Berufsfremden (dh. Personen, die nicht die für einen freien Beruf erforderliche Vorbildung besitzen) zulassen (vgl. zB § 68 Abs. 1 Z…
…23.6.1998, 97/14/0075; VwGH 31.3.2000, 95/15/0056). Rz 1197: Das den Fremdvergleich erfordernde Naheverhältnis zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft kann auch über eine dem Gesellschafter nahe stehende Person begründet werden (VwGH 13.3.1998, 93/14/0023, betr. Ehegattin bzw…
…Regeln des § 5 EStG 1988 zu erfolgen (siehe auch VwGH 20.5.1987, 86/13/0068), sofern nicht ausschließlich Kapitalgesellschaften an der Personengesellschaft beteiligt sind. Sind zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften neben anderen Gesellschaftern beteiligt, ist für die Kapitalgesellschaften eine Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…Rz 113: Das bei der Liebhabereibeurteilung maßgebende steuerliche Ergebnis hat jenen Aufwand (Ausgaben) der Personenvereinigung zu enthalten, der beim Gesellschafter eine besondere Vergütung (Einnahme) darstellt. Besondere Aufwendungen und besondere Vergütungen (Einnahmen) des Gesellschafters selbst bleiben für die Liebhabereibeurteilung der Personenvereinigung auf der ersten Stufe unberücksichtigt.
…einer solchen Beziehung, dass sie generell als nahe stehende Personen zu kennzeichnen wären und eine verdeckte Ausschüttung an sie fingiert werden könnte. Fremdvergleich Rz 763: Der Fremdvergleich ist grundsätzlich bei jedem konkreten Geschäft durchzuführen und bezieht sich auf ein durchschnittliches (idealtypisches) Verhalten. Dabei ist von…
Dienstwohnung Rz 737: Bei Dienstwohnungen, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, ist zu überprüfen, ob diese jederzeit im betrieblichen Geschehen der Körperschaft einsetzbar sind; siehe dazu Rz 636 ff. Bei Dienstwohnungen richtet sich die Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung sinngemäß nach Rz…
…des UGB geregelt. Zu den für alle Unternehmer geltenden Vorschriften (§§ 189 bis 216 UGB) haben Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften des Unternehmensrechts, deren alleiniger, persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist (Kapitalgesellschaft & Co.) bei der Erstellung des Jahresabschlusses ergänzende teils über die allgemeinen Anordnungen hinausgehende Bestimmungen zu beachten (§…
19.2.2.2 Angemessenheitsprüfung Rz 5888: Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind daran zu messen, ob sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (VwGH 13…
6.2. Sphäre der Gesellschafter bzw. Mitglieder (§ 4 Abs. 3 und 4 LVO) 6.2.1. Allgemeines Rz 114: Für die Sphäre der Gesellschafter (Mitglieder) ordnet § 4 Abs. 3 LVO eine weitere Prüfung an, ob beim einzelnen Gesellschafter (Mitglied) von einer Einkunftsquelle ausgegangen werden kann…
4.1.10.7 Betriebsvermögen von Personengesellschaften Siehe Rz 5907 ff
19a.2 Begriff des kapitalistischen Mitunternehmers 19a.2.1 Begriffsbestimmung Rz 6030: Betroffen sind nur kapitalistische Mitunternehmer, das sind solche, deren Haftung eingeschränkt ist, wie insbesondere bei Kommanditisten (siehe Rz 6031), und die keine "ausgeprägte Unternehmerinitiative" entfalten (siehe Rz 6032). 19a.2.2 Haftungseinschränkung Rz…