RIS AI
9 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Rz 1579: Dem § 233 Abs. 2 BAO zufolge kann im gerichtlichen Exekutionsverfahren zur Sicherstellung die Zustellung des Sicherstellungsauftrages mit jener des gerichtlichen Bewilligungsbeschlusses verbunden werden. Randzahlen 1580 bis 1599: derzeit frei

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit. c GBG 1955 in Betracht. Rz 1561: Nur Sicherstellungsaufträge, die den vorgeschriebenen Inhalt aufweisen, können eine Grundlage für das gerichtliche Sicherungsverfahren bilden (OGH 28.11.1990…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632/92…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 3 AbgEO im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren eingebracht werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…werden. Diese Genehmigung der Ware muss dem Verkäufer bekannt werden. 3.7.4. Zwangsvollstreckung Rz 428: Mit der Verwertung des Vollstreckungsobjektes im Zuge des verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Exekutionsverfahrens bewirkt der Vollstreckungsschuldner eine Lieferung an den Ersteher. Diese Beurteilung betrifft alle Verwertungsarten der Fahrnisexekution (Versteigerung, Freihandverkauf…

RAE Rz 1300–130612. Sachhaftungen (§ 225 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…mittelbar Bedeutung. Ferner sind die Bestimmungen des GrStG dem § 44 Abs. 2 FLAG 1967 zufolge bei der Erhebung des Beitrages von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sinngemäß anzuwenden. Rz 1306: Sachhaftungen an Liegenschaften sind auf Grund der Bestimmungen der (gerichtlichen) Exekutionsordnung (Pfandrechtsvormerkung, zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dem Gläubiger, der die Forderung des Abgabepflichtigen gegenüber dem Bund gepfändet hat, mit all den Abgabenschuldigkeiten aufrechnen, die im Zeitpunkt der Begründung des exekutiven Pfandrechts bereits bestanden haben. Auch hier ist es nicht erforderlich, dass die Abgabenschuldigkeiten in diesem Zeitpunkt bereits fällig waren. Für die…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…nicht steuerbarer Schadenersatz. Dies gilt auch für den Prozesskostenersatz eines in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts. Prozesskosten sind: Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Stempelmarken sowie Pfändungs- und Exekutionsgebühren, die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des…

VB-04043. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2015

…umgehen müssen. Hinweis: Die vorliegende Ausnahmebestimmung soll die Vielzahl von Fällen abdecken, in denen Angehörige öffentlicher Einrichtungen in amtlicher oder dienstlicher Funktion, Angehörige einer Feuerwehr, gerichtliche Sachverständige, bestellte Amtssachverständige sowie Lehr- und Forschungspersonal mit pyrotechnischen Gegenständen, und zwar auch solchen, die ansonsten generell verboten sind…