RIS AI
7 117 Treffer392 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ausschließliche Förderung begünstigter Zwecke liegt nur bei Erfüllung aller im §§ 39 Abs. 1 BAO 39 BAO aufgezählten Voraussetzungen vor (Verfolgung ausschließlich begünstigter Hauptzwecke, Verneinung jeglichen Gewinnstrebens, Ausschluss einer Erfolgs- und Vermögensbeteiligung der Mitglieder, sparsame Verwaltung, Bindung des Restvermögens). 1.1.7.2 Gemischtnützige Zwecke Rz…

KStR 2013 Rz 1330–134325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988) 23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13…

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Betrieblich veranlasste Privatstiftungen, die unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 fallen (StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 182). Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen fallen nur dann und so lange unter den Geltungsbereich des § 7 Abs. 3 KStG 1988, als sie der in § 13 Abs…

KStR 2013 Rz 448–4584.3 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…kV-RLV, BGBl. II Nr. 475168/19902015). 4.3.2.2.4 Privatstiftungen Rz 453: Für eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der §§ 34 ff BAO verfolgende Privatstiftungen gilt §…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Betriebe unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke und der tatsächlichen Geschäftsführung siehe VereinsR 2001 Rz 6 ff. 1.2.1.3 Gemischtnützige Privatstiftungen Rz 6: Das sind solche, die sowohl eigennützigen als auch gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Sie werden…

KStR 2013 Rz 1322–132624.2 Besonderheiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…anzusehen sind; Wertpapiereinkünfte oder Beteiligungserträge, wenn die Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art gehören), zählen sie ebenso zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (siehe Rz 74). 24.2.3 Privatstiftungen Rz 1324: Eigen- und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Vordergrund stehen. Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung ist zulässig, nicht aber eine parteipolitische Betätigung. Demokratisches Staatswesen Rz 43: Die Förderung des demokratischen Staatswesens durch staatsbürgerliche Bildung usw. kann als gemeinnütziger Zweck angesehen werden. Dazu zählt auch die Förderung der Völkerverständigung, der Friedenssicherung, die Förderung…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gesetzlichen Regelung des § 24 Abs. 5 KStG 1988 zu einer Gutschrift (zur Reihenfolge der gutzuschreibenden Zwischensteuer ab der Veranlagung 2012 siehe Rz 1574). 29.4.1 Betroffene Privatstiftungen Rz 1571: Diese Regelung betrifft eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen gemäß § 13 KStG 1988. Ausgenommen davon sind die…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn sie Substanzauszahlungen bei der Zuwendenden darstellen, und unterliegen nicht der Endbesteuerung. Dabei ist zu unterscheiden: Zuwendungen einer eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftung lösen Kapitalertragsteuerpflicht aus, soweit sie nicht Substanzauszahlungen darstellen. Die mit der Kapitalertragsteuer belasteten Zuwendungen, aber auch als Substanzauszahlungen…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…unterliegen (im Sinne des Zwecks dieser Einrichtung als Vorwegerfassung künftiger Zuwendungen) die Kapitalerträge in voller Höhe, dh. ohne Werbungskostenabzug (zB hinsichtlich von Zinsen für fremdfinanzierte Wertpapiere). Gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 sind diese Erträge bei der eigen- und gemischtnützigen Privatstiftung von der Kapitalertragsteuer befreit…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Z 2 EStG 1988 dar, sofern sie nicht einer betrieblichen Einkunftsart zuzurechnen sind bzw. Substanzauszahlungen darstellen. Zuwendungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften sind bei der empfangenden eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung, sofern sie ins Privatvermögen einmalig erfolgen, nicht steuerbar, andernfalls unter Umständen als…

KStR 2013 Rz 75–771.2.1.2.3.2 Mischbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…miteinander verbunden sind, dass eine Abgrenzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, liegt ein Mischbetrieb vor. Für die Beurteilung der Steuerpflicht des Mischbetriebes ist auf die überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienen die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…ist nur auf Stiftungen und Fonds anzuwenden, deren Vermögen durch privatrechtlichen Widmungsakt zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben bestimmt ist, sofern sie nach ihrem Zweck über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen. Als Stifter können der Staat, Privatpersonen und Unternehmeneine oder mehrere natürliche oder juristische Personen…

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Erfüllung des begünstigten Zweckes dieses Betriebes dient. 2.6.2.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Rz 181: Genossenschaften können grundsätzlich ebenfalls abgabenrechtlich begünstigt sein (Förderung der sozialen Tätigkeiten der Mitglieder gemäß § 1 Abs. 3 GenG iVm Art. 1 Abs. 3 SCE-VO als begünstigter Zweck)…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…96/15/0102; VwGH 26.5.1998, 93/14/0191). 1.2.1.3.5.2 Communio incidens (schlichte Gemeinschaft) Rz 116: Eine communio incidens kann unter Umständen das oben erwähnte Zweckvermögen bilden. Sie gehört zu den Rechtsgemeinschaften, die nicht durch Rechtsgeschäft der Mitglieder begründet…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden, nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 3 VerG). Der Zweck des ideellen Vereines…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Anwendungsbereiches der Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG 1988 führt dazu, dass der bisherige stark differenzierte Katalog an begünstigten Zwecken zu einem wesentlichen Teil entfallen ist. Neben dem dadurch entstehenden Grundtatbestand für die Spendenbegünstigung erübrigen sich somit die früheren Regelungen etwa hinsichtlich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…einleuchtender Zusammenhang mit dem begünstigten Vereinszweck bestehen. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes dient, kann nicht als entbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Rz 175: Dient der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zwar unmittelbar dem begünstigten Vereinszweck, steht er aber mit anderen abgabepflichtigen Betrieben…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…es unabhängig von konkreten medizinischen oder therapeutischen Bedürfnissen lediglich um die ZuordnungEntfaltung sportlicher Betätigung, ist Körpersport vom Tatbestandsmerkmal der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer zu erfolgen iSd Rz 586 bis 590 oder nachgemeinnützigen Zwecke auf dem Gebiet der Gesundheitspflege nicht umfasst (vgl. VwGH 21.3.2022…