…2 BAO angeführten gemeinnützigen Zwecke wie Volksbildung, Berufsausbildung, Körpersport usw. Für die AbgrenzungBeispielhafte Aufzählungen der begünstigten Fürsorgezwecke können die Sozialgesetze der einzelnen Länder hilfsweise herangezogen werdenbegünstigten Zwecke siehe Rz 583 ff. 4.6.2.1 Gesundheitspflege Rz 593569: Unter Gesundheitspflege sind alle Maßnahmen zu verstehen…
…40% der Gesamteinnahmen iZm mit dem Ausstellungskatalog. Die Verkaufserlöse und die Werbeeinnahmen sind dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. Beispiel 3: In der Vereinszeitung eines gemeinnützigen Vereines werden auf mehr als 50% der Seiten allgemeine gesellschaftliche Ereignisse (vereinszweckfremder Inhalt) dargestellt. Die Vereinszeitung ist als begünstigungsschädlicher Betrieb anzusehen…
…Für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 gelten hinsichtlich Kinderbetreuungseinrichtungen andere Kriterien; siehe dazu Rz 578. Bürgerinitiativen Rz 42: Die Tätigkeit von Bürgerinitiativen kann gemeinnützig sein. Gerade bei solchen Betätigungen bedarf es aber der Prüfung, ob die jeweiligen Bestrebungen selbstlos verfolgt…
…Z 13 EStG 1988) Rz 1344: Spendenbegünstigt ist nach § 4a Abs. 6 Z 13 EStG 1988 der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement gemäß §§ 36 ff des Freiwilligengesetzes (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012. Der Fonds dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und gilt abgabenrechtlich als Körperschaft öffentlichen Rechts.
…Beispiele eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (siehe auch Rz 253 bis 318): Sportbetrieb von Sportvereinen, Konzertveranstaltungen eines Musik- und Gesangsvereines, Theaterveranstaltungen eines Kulturvereines, Vortragsveranstaltungen wissenschaftlicher Vereine, Behindertenwohnheim eines Behindertenhilfsverbandesstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung einer gemeinnützigen Trägerorganisation für Menschen mit Behinderungen, Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Integrativen Betrieben gemäß …
8.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen Rz 146: Die Liebhabereiverordnung ist nach § 5 der Verordnung auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche…
2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…
…und Spender vielmehr weiterhin zusätzliche Voraussetzungen. Dies macht weiterhin ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich (siehe dazu Rz 1323 ff). Begünstigte Zwecke sind nach § 4a Abs. 2 EStG 1988: 1.Gemeinnützige Zwecke gemäß § 35 BAO (vgl. die demonstrative Aufzählung in § 35 Abs. 2 BAO und VereinsR 2001…
7. Humanitäre Befreiungen 7.1. Waren für Organisationen der Wohlfahrtspflege (C20) 7.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist die Einfuhr von lebenswichtigen Waren, die von einer begünstigten Organisation zur unentgeltlichen Verteilung an Bedürftige eingeführt werden; als lebenswichtig gelten Waren, die zur Befriedigung des unmittelbaren Bedarfs von…
5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…
…der Liebhabereivermutung Rz 177: Im Hinblick darauf, dass gemäß § 6 LVO grundsätzlich auch bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen kann (VwGH 9.3.2005…
…zwischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Stiftungen, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftungen, gemeinnützigen oder eigennützigen Stiftungen und inländischen oder ausländischen Stiftungen unterschieden. Hinsichtlich der Rechtsquellen ist zu unterscheiden zwischen Stiftungen nach dem BundesBundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015-Stiftungs- und Fondsgesetz, landesgesetzlichen Stiftungen und Stiftungen nach dem…
…Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen…
1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei
6.1.15. Pflege- und Betreuungsleistungen Rz 887: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994 sind nur die Umsätze von natürlichen Personen befreit. Bei pflegebedürftigen Personen greift die Befreiung nur, wenn diese im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien untergebracht sind. Ziel der Sozialhilfe ist…
…VwGH 24.3.1981, 2857/80); Überhöhte (fremdunübliche) Entlohnung für eine Verwandte aus familiären Gründen; Pachtzins zwischen nahe Stehenden, der weit unter dem ortsüblichen Ausmaß liegt; Spenden für gemeinnützige, mildtätige, kulturelle oder sportliche Zwecke außerhalb des §§ 4a EStG 1988 4 Abs. 4 Z 5 und…
5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…
3.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung 3.2.5.1 Allgemeines Rz 75: Für Privatstiftungen als dem Grunde nach unbeschränkt Steuerpflichtige gilt wie für alle übrigen Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen der Grundsatz, dass Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften im Allgemeinen steuerlich berücksichtigt werden…
…humanitäre oder wohltätige Zwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehres mit den öffentlichen Behörden und Ämtern gebührenbefreit. Nicht befreit sind Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, sofern diese gemeinnützigen Zwecke nicht zugleich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke sind (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0209). Rz 49…
5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…