…sind öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Anstalten erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters. Eine Ermächtigung zur abgabenfreien Einfuhr kann erteilt werden (siehe Abschnitt 0.3.4.) für Anhang-2-Waren (siehe Abschnitt 5.2.1.1.) an andere Organisationen (einschließlich Rundfunk- und Fernsehanstalten), Einrichtungen oder Verbände…
…abgabenfrei eingeführt werden könnten. 5.3.2. Personenkreis Begünstigt sind öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen sowie Abteilungen solcher Einrichtungen, deren Haupttätigkeit die Lehre oder die wissenschaftliche Forschung ist. Eine Ermächtigung zur abgabenfreien Einfuhr kann an private Einrichtungen, deren Haupttätigkeit die Lehre oder die wissenschaftliche Forschung ist…
…Vorliegen besonderer Umstände verlängert werden (Art. 8 DVO 1225/2011). 5.7.3.3. Nachweise Bestehen Zweifel, dass es sich beim Begünstigungswerber um eine öffentliche oder gemeinnützige Einrichtung handelt, ist eine Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen (zB Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). Die…
…für öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen, deren Haupttätigkeit die Lehre oder wissenschaftliche Forschung ist. Auch Abteilungen von öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen können die Befreiung beantragen. Private Einrichtungen müssen jedoch zur abgabenfreien Einfuhr der Waren ermächtigt sein (siehe Abschnitt 0.3.4.). 5.5.3. Verfahrenshinweise…
…so sind die Beiträge des Mitglieds "unechte" Mitgliedsbeiträge. Die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins können die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen darstellen, auch wenn diejenigen Mitglieder, die die Einrichtungen des Vereins nicht oder nicht regelmäßig nutzen, verpflichtet sind, ihren Jahresbeitrag zu zahlen…
6.1.14. Gemeinnützige Sportvereinigungen 6.1.14.1. Begriff Gemeinnützigkeit Rz 883: Hinsichtlich des Begriffes "Gemeinnützigkeit" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 20 sowie Rz 72 verwiesen. Das Fehlen eines Gewinnstrebens setzt voraus, dass die jeweilige Sportvereinigung während ihres gesamten Bestehens…
…allerdings ein gemeinnütziger Zweck verwirklicht werden. Siehe auch Rz 61, "Kunst und Kultur". Besoldung, Versorgung Rz 98: Die Besoldung der Geistlichen und der kirchlichen Dienstnehmer, die Alters- und Invalidenversorgung dieser Personen, die Versorgung ihrer Witwen und Waisen einschließlich der Schaffung und Führung besonderer Einrichtungen (Heime…
…Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind auch Einrichtungen erfasst, die der Betreuung von Jugendlichen nur über Tag dienen (Kindergärten usw.). 6.1.23.2. Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts Rz 978: Hinsichtlich des Begriffes Körperschaft öffentlichen Rechts wird auf Abschn…
…Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen…
…1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit, wobei…
…evangelische Kirche) und die Voraussetzungen gemäß Rz 559 f erfüllt sind. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Rz 559: Kirchenbeiträge, die ab 01.01.2017 geleistet werden, sind von der verpflichtenden Sonderausgaben-Datenübermittlung umfasst (siehe Rz 630a…
…Wissenschaftwissenschaftliche oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasstkünstlerische Lehre betrifft und gemeinnützig im Sinne der dem Universitätsgesetz 2002 entspricht§§ 34 ff der Bundesabgabenordnung sind. Bei Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben im Sinne desIn Betracht kommen als begünstigte Einrichtungen Körperschaften gemäß …
…und Spender vielmehr weiterhin zusätzliche Voraussetzungen. Dies macht weiterhin ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich (siehe dazu Rz 1323 ff). Begünstigte Zwecke sind nach § 4a Abs. 2 EStG 1988: 1.Gemeinnützige Zwecke gemäß § 35 BAO (vgl. die demonstrative Aufzählung in § 35 Abs. 2 BAO und VereinsR 2001…
…4 lit. f EStG 1988) Gemeinnützige Stiftungen (§ 4b EStG 1988) Innovationsstiftung für Bildung (§ 4c EStG 1988) Anti-Korruptions-Akademie (IACA) Diplomatische Akademie Landesfeuerwehrverbände und freiwillige Feuerwehren Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement gemäß §§ 36 ff des Freiwilligengesetzes Alle Einrichtungen, die…
…für die ein vbPK SA zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 18 Abs. 8 EStG 1988 zu ermitteln ist. Teilnehmer an der Sonderausgabendatenübermittlung werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen in der "Liste begünstigter Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" veröffentlicht. Es ist zwischen einer amtswegigen…
…für die ein vbPK SA zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 18 Abs. 8 EStG 1988 zu ermitteln ist. Teilnehmer an der Sonderausgabendatenübermittlung werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen in der "Liste begünstigter Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" veröffentlicht. Es ist zwischen einer amtswegigen…
… siehe dazu Rz 109a). Eine ausreichende Vermögensbindung liegt daher vor, wenn das gesamte Vermögen vom Empfänger für einen konkreten, abgabenrechtlich begünstigten Zweck (zB für Zwecke der Jugendfürsorge) oder aber für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO zu verwenden ist…
…wird. Wird das Kostendeckungsprinzip bei einer Verwaltungstätigkeit nicht beachtet, ist eine Ausnahmegenehmigung nur möglich, wenn diese Verwaltungstätigkeit nichts am Gesamtcharakter der Bauvereinigung als gemeinnützige Bauvereinigung ändert. errichtet oder - sei es auch nur als Mehrheitseigentümer - erworben wurden. Voraussetzung ist, dass bei der Verwaltung das Kostendeckungsprinzip des …
…beachten: | § | Titel | Datum | GZ | AÖF Nr. | § 2 | Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas ("Ordenserlass") | 2.7.1973 | 254.183-10a/73 | 221/1975 | § 2 | Richtlinien…
…von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP betr. KommStG). Pflichtbeiträge an eine Einrichtung (des öffentlichen Rechts), der die Förderung der Obsterzeugung obliegt und die Tätigkeiten der Werbung, Absatzförderung und Qualitätsverbesserung der Obsterzeugnisse ausübt…