…angeglichen werden, ohne den Anwendungsbereich der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu verändern. (10) Bei der weiteren Modernisierung der zollrechtlichen Vorschriften sollten die Standpunkte der Wirtschaftsbeteiligten gebührend berücksichtigt werden, um eine tatsächliche Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. (11) Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 9. August 2004…
…in der jeweils geltenden Fassung, befreit. | | § 112 Abs. 1 ElWOG 2010 | Die Umgründungsvorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Steuern, Abgaben und Gebühren befreit, die mit der Gründung oder einer Vermögensübertragung verbunden sind. Diese Befreiungen gelten auch für anlässlich der Umstrukturierung begründete Rechtsverhältnisse…
…ergotherapeutischen Dienst und den logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992 in der geltenden Fassung, maßgebend. Die Anknüpfung ist eine formalrechtliche, für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt kein Raum (VwGH 23.10.1990…
…19.3.2015, BMVIT-179.474/0005-IV/ST4/2015. C.9. Verweise (§ 9 KfzStG 1992) Rz 1601: Verweise im KfzStG 1992 auf Bestimmungen in anderen Gesetzen sind immer auf die geltende Fassung des jeweiligen Gesetzes zu beziehen (dynamischer Verweis; z.B. Verweis im § 2…
… 78 Abs. 1 des Zahlungsdienstegesetzes 2018, BGBl. I Nr. 17/2018 in der jeweils geltenden Fassung) der 3. Jänner eines Kalenderjahres oder der an seine Stelle tretende nächstfolgende Bankarbeitstag ist, solche Zahlungen betreffen, die beim Zuwendenden vor dem 1. Jänner des Kalenderjahres gemäß § 19 EStG…
…Universitätsgesetz 2002 gilt das Vertragsbedienstetengesetz 1948 in der jeweils geltenden Fassung hinsichtlich der ihm zum Stichtag (1. Jänner 2004) unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Inhalt des Arbeitsvertrages mit der Universität. 3.Für Neuaufnahmen ab dem 1. Jänner 2004 gilt bis zum Inkrafttreten eines Kollektivvertrages gemäß …
…189/1955, in der jeweils geltenden Fassung entspricht (Basis 20172025: Einzelperson 889,841.273,99 Euro, in Familiengemeinschaft lebende Ehegatten 1.334,172.009,85 Euro). Darüber hinaus kann Hilfsbedürftigkeit vorliegen, wenn Menschen einer sehr hohen Belastung unterliegen, die mit erheblichen Einbußen an finanziellen Mitteln…
…unabhängig von einer bescheidmäßigen Erteilung unmittelbar aus dem Gesetz erwächst und somit nicht in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 aufscheint, ihrer Datenübermittlungsverpflichtung bezüglich Spenden, die als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 bis 9 EStG 1988 geltend gemacht werden…
Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren…
…während einem anderen das Pauschale zustehen würde, wenn er im Lohnzahlungszeitraum nur viermal tätig wird und die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte - Wohnung auch viermal zurücklegt. Rz 10263: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 - Pendlerpauschale bei langem Krankenstand (Rz 263) (2009) Laut Gesetzestext ist das Pendlerpauschale…
…nach dem Abschlussstichtag gemeinsam mit einer aktuellen Fassung der Rechtsgrundlage vorzulegen. 5.5.4a.5.2 Feststellungsbescheid und Liste der begünstigten Spendenempfänger Rz 1327: Das Finanzamt Österreich hat nach § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung…
…wären hingegen als Indiz für das Vorliegen eines Veräußerungsvorganges zu werten. Es ist im EU-Raum bei einer grenzüberschreitenden Auslandsverschmelzung von einer Vergleichbarkeit mit dem österreichischen Verschmelzungsrecht auszugehen, wenn das ausländische Verschmelzungsrecht an die Gesellschaftsrechtsrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung angepasst wurde. 1.1.3…
…Stiftungsbehörde (Landeshauptmann bzw. Bundesminister für Inneres, Landesregierung) zu treffen ist und daher deren gesetzliche Bindung an die Zuführung zu einem dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommenden Zweck als ausreichend anzusehen ist. Für Zwecke der Spendenbegünstigung ist Rz 109a zu beachten. Rz 108a: Gemäß § 39 Abs…
12.3 Ausschüttungen 12.3.1 Offene Ausschüttungen Rz 549: Eine offene Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens auf Grund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende…
…der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999 und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze…
…an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon beträgt die Steuer 25 Prozent bei Zuwendungen, wenn die Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse nicht mit einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz vergleichbar ist oder sämtliche Dokumente in der jeweils geltenden Fassung…
…II Nr. 167/2015, in der jeweils geltenden Fassung). Die zitierten Gesetze und Verordnungen bilden, im Zusammenspiel mit in anderen Steuergesetzen vorgesehenen allgemeinen und investmentfondsspezifischen Regelungen, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Investmentfonds. Rz 2: Die InvFR 2018 stellen diese geänderten steuerlichen Regelungen dar…
…aus: einen sonstigen Rechtsträger, bei dem ein geringes Risiko besteht, dass dieser zur Steuerhinterziehung missbraucht wird und der im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften wie die in Z 1 und Z 2 genannten Rechtsträger aufweist, sofern der Status als nicht meldendes Finanzinstitut dem Zweck dieses Gesetzes nicht…
…4 EAG-IZV, BGBl. II Nr. 64/2023). In diesen Fällen kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen. 29. Zeitlich begrenzte Fassung einiger Gesetzesvorschriften (§ 29 UStG 1994) Randzahlen 3551 bis 3560: derzeit frei. 30. Umstellung langfristiger Verträge (§ 30 UStG 1994) Randzahlen 3561 bis 3570: derzeit frei.
…einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten Liebhabereirichtlinien fassen die geltenden Rechtsansichten zur Liebhabereibeurteilung zusammen. Sie basieren auf den Liebhabereirichtlinien 1997 und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze, Verordnung, Rechtsprechung und Erlässe (Richtlinien). Aus den LRL 2012 können keine über die gesetzlichen…