…Bescheid in diesem Umfang eine Nachforderung gegenüber dem Erstbescheid zur Folge hat. Unrichtig wäre es, die Abgabe laut neuem Bescheid den Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Rz 437: Wurde ein Anbringen geändert, zB im Fall der Berichtigung einer Abgabenerklärung, so ist das Kriterium des Abweichens im Sinne des …
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…
…bei Betätigungen nach § 1 Abs. 2 LVO eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen, ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt. Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung beginnt ein neuer Beurteilungszeitraum zu laufen (VwGH 17.3.2005, 2004/16/0252…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
…drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde, weil nur die Fälligkeit der Verpflichtung zu einer Leistung geändert wird (VwGH 8.3.1977, 1350/76). Rz 1137: Werden in einem Zusatz oder Nachtrag nicht zusätzliche Leistungen bedungen, sondern werden…
17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…
42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…
4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…