4.3.3 Bilanzänderung 4.3.3.1 Begriff Rz 653: Unter Bilanzänderung versteht man das Ersetzen des gewählten, zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen, ebenfalls zulässigen Bilanzansatz (VwGH 22.3.1993, 91/13/0134; 91/13/0135). Sind steuerrechtlich und unternehmensrechtlich verschiedene Ansätze zulässig und…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 normierten und in einer Verordnung des BMF konkretisierten "Missbrauchsabwehr" ist die Vermeidung einer Umgehung österreichischer Steuern. Rz 1230: Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen (siehe Rz 1200 bis 1227) sind im Falle des Vorliegens von Missbrauch im Sinne des § 22 BAO nicht…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
…werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung eines Investmentfondsanteils kommt. Bei inländischen Investmentfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar…
…213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die nachstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen…
…213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen…
…1 EStG 1988 ermitteln, ist der Grundsatz der Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz für die Mehr-Weniger-Rechnung bzw. die Steuerbilanz (siehe EStR 2000 Rz 432 bis 434) zu berücksichtigen. Zur Bilanzberichtigung nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012, BGBl…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses (der Zufluss wird nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 für das jeweilige Kalenderjahr mit 31.12…
…BMF-010219/0488-VI/4/2013 (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass), soweit er die Elektrizitätsabgabe betrifft. Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses…
…ist. Sofern nicht getilgte Verbindlichkeiten vorliegen, sind diese weiterhin - der bisherigen Sichtweise in der BMF-Information vom 24.10.2018, BMF-010203/0434-IV/6/2018 entsprechend - nicht Teil des Abwicklungsendvermögens und erhöhen das steuerliche Liquidationsergebnis somit um jenen Wert, mit dem sie im Abwicklungs…
… dh. einerseits führt für sich alleine auch eine völlige Steuerfreistellung von Auslandsgesellschaften führt, für sich alleine, noch nicht zum Methodenwechsel, andererseits kann es unter Berücksichtigung des Gesamtbildes auch dann zu einem Methodenwechsel nach § 1 Abs. 1 Z 3 der Verordnung zu § 10 Abs. 4 KStG…
…15 Abs. 4 EStG 1988. Erlass des BMF vom 7. September 1998, 06 8641/2-IV/6/98, betreffend Folgen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Erlass des BMF vom 19. Jänner 1999…
…2018 für ausländische Portfoliobeteiligungen iSd § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 vorgesehenen Methodenwechsel bzw. Besteuerungsvorbehalte entfallen und sind letztmalig für vor Ablauf des 31.12.2018 realisierte Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 und Gewinnanteilen gemäß § 10 Abs…
…ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können daher keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen. Begründungen von Erledigungen sind aus diesem Grund ausschließlich…
…25%) auch auf Altvermögen anzuwenden, sofern die Veräußerung (Realisierung) nach dem 31.3.2012 erfolgt (§ 124b Z 192 EStG 1988). Siehe auch Rz 804 bzw. 6103h. Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG 1988 werden in § 27 Abs. 3 EStG 1988 überführt (§ 124b Z 185 lit…
…Z 5 lit. d EStG 1988 (Teilwert im Zeitpunkt der Einlage). 4.8.5 Entnahme Rz 803: Die Entnahme von Kapitalvermögen aus dem Betriebsvermögen stellt einen steuerpflichtigen Realisationsvorgang dar. Ein Entnahmegewinn ist dabei entweder mit einem der beiden besonderen Steuersätze des § 27a Abs. 1 EStG…
…Umstellung zum MinStG 1981 darstellt, in dem sich die meisten Steuersätze auf 100 kg bezogen. 2.2. Ermittlung der Litermenge oder des Eigengewichts Das Mineralölsteuergesetz 1995 enthält ebenso wie das ihm vorangegangene Mineralölsteuergesetz 1981 keine Vorschriften, wie die Litermenge bzw. das Eigengewicht zu ermitteln ist…
29.5.1.2 Stichtagsbewertungsvorschrift nach § 124b Z 185 EStG 1988 Rz 7734: Die Stichtagsbewertungsvorschrift des § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dient dazu, die depotführenden Stellen von Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten vor jenem Zeitpunkt, an dem der Kapitalertragsteuerabzug bei Neubestand - nach dem 31.12…
…Schenkung und langfristige Darlehen und Miete dieses Grundstückes für betriebliche Zwecke | VwGH 29.9.1981, 81/14/0003 | Atypisch stille Beteiligung des Alleingesellschafters einer GmbH zwecks Verlustübernahme | VwGH 11.12.1990, 89/14/0140 | Mitunternehmerschaft (siehe Rz 1181 ff) | Fremdüblichkeit…
… 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 370: Werden die im Fonds realisierten Wertsteigerungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschüttet, hat der Fonds 60% des positiven Saldos aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 abzüglich der damit iZ stehenden Aufwendungen als…