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5 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…oder andere gastronomische Einrichtungen eines Rechtsträgers stellen begünstigungsschädliche Betriebe dar, sofern sie nicht Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…wird ein eigenständiger gastronomischer Geschäftsbetrieb jedoch nicht begründet, wenn diese Einrichtung vom Verein nachweislich für die Verabreichung von Speisen und Getränken nicht verwendet wird. Entgeltliche Belustigungen im Rahmen einer Veranstaltung, wie Preisschießen, Preisschnapsen, oder Glücksspiele, bilden jedoch mit der Veranstaltung eine Einheit. Vereinslokal Rz 309…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Körpersportes oder der Kunst nicht anders als durch Sportveranstaltungen oder Kulturveranstaltungen (Konzerte, usw.) erreicht werden. Diese Veranstaltungen können unentgeltlich durchgeführt werden, es kann aber auch zur deren Unkostendeckung ein Entgelt (zB Eintrittspreise) verlangt werden, was jedoch nichts an der unmittelbaren Zweckverwirklichung ändert. Dasselbe gilt bspw…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ins Vereinsleben zu geben. Allerdings müssen die Statuten nicht wegen wechselnder Veranstaltungen jährlich angepasst werden.) f)Sponsorgelder g)Werbeeinnahmen h)Erträge aus unternehmerischen Tätigkeiten des Vereines (Hinweis: Bitte die geplanten "Unternehmungen" benennen:, zum Beispiel: Erträge aus dem Betrieb einer gastronomischen Einrichtung, aus Errichtung und Betrieb…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Erlöse aus Sportveranstaltungen) steuerfrei. b) Der Eintrittspreis für eine Ballveranstaltung umfasst neben dem eigentlichen Eintrittsentgelt auch den Kaufpreis für den Erwerb eines Bausteins. Der gesamte Eintrittspreis zählt zu den Betriebseinnahmen der Veranstaltung. Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfeste". Behindertenwohnheim Rz 259: Ein Behindertenheim…