RIS AI
5 Treffer1571 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…denen die Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zustehen würden, zu verhindern ("Directive Shopping"). Insbesondere sollen reine Sitzgesellschaftenin der EU ansässige funktionslose oder funktionsarme Holdinggesellschaften (EU-BriefkastenfirmenSitzgesellschaften bzw. Briefkastengesellschaften), denen man sich bei der internationalen Steuerhinterziehung zum steuerfreienderen Zweck das Durchleiten von Gewinnen "bedient"als…

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…beteiligt ist, die selbst die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt, bedarf es für die Entlastung an der Quelle (siehe dazu bereits Rz 7757a) abhängig davon, ob die Holdinggesellschaft als funktionslos oder als mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattet anzusehen ist, unterschiedlicher Nachweise (vgl. EAS 3244, EAS…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| - | EAS 829 | 05.03.1996 | - | Inländische Handelsgesellschaft einer Off-Shore-Gesellschaft | - | EAS 861 | 29.04.1996 | Schweiz | Keine Gewinnzurechnung an funktionslose Zwischengesellschaft | - | EAS 909 | 12.07.1996 | Schweiz | Frage des…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…II des Formulars ZS-A, Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden ausländischen Einkünfte), dem österreichischen Steuerpflichtigen nach österreichischem nationalen Recht nicht zuzurechnen sein, zB im Fall einer funktionslosen Briefkastengesellschaft (vgl. zB VwGH 10.12.1997, 93/13/0185), so kann eine Ansässigkeitsbescheinigung für…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…wenn bei dieser Gesellschaft keine - über die bloße Vermögensverwaltung hinausgehende - wirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet werden oder wenn die Umgründung der Vermeidung der Steuerpflicht von im Inland steuerpflichtigen Veräußerungstatbeständen dient. Im Regelfall werden die steuerlichen Anerkennungsvoraussetzungen bei Einschalten bloßer funktionsloser ausländischer "Briefkastengesellschaften" nicht erfüllt sein. Rz 1912…