…Abgabenschuldigkeit eingemahnt werden muss, besteht eine Hemmung der Einbringung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit an bis zum ungenützten Ablauf der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs. 1 zweiter Satz BAO…
…auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster Linie auf die den Gegenstand der Mahnung bildenden…
…14 ff. § 6: Beendigung der Mitgliedschaft (1)Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. (2)Der Austritt kann nur zum 79 .................................................................................... erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens ...................... Monat/e vorher schriftlich…
…Hemmung in Fällen der Mahnung (§ 230 Abs. 1 BAO) Rz 1433: In den Fällen einer zwingenden Mahnung dauert die Hemmung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit bis zum Ablauf der Mahnfrist. In den Fällen einer freiwilligen Mahnung tritt die Hemmung mit Zustellung der Mahnung ein und endet…
…211 Abs. 1 lit. e BAO) Rz 108: Die Einziehung einer Abgabe durch Postauftrag wird derzeit nicht vollzogen, sondern es wird aus wirtschaftlichen Gründen einer freiwilligen Mahnung mittels Mahnschreibens der Vorzug gegeben (siehe Rz 1364). 2.1.6. Zahlung mit Scheck (§ 211 Abs. 1 lit…