19.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen Rz 1089: Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 kommt nur bei Gewährung einer freiwilligen Abfertigung zur Anwendung. Sie hängt ausschließlich davon ab, ob und inwieweit der Arbeitnehmer seine Dienstzeit nachweist. Da das Gesetz…
19.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988). Rz 1108: Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub sind aufzuteilen. Soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, sind sie…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 sind nur Zeiten bis zum 1. März 2003 zu berücksichtigen (ohne Vordienstzeiten 11 Jahre, 1 Monat). Wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine freiwillige Abfertigung gezahlt, ist davon gemäß § 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 mit 6% zu…
19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…
…sonstige Bezüge (vgl. LStR 2002 Rz 1084 ff), die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, wie insbesondere freiwillige Abfertigungen und Abfindungen. Abgangsentschädigungen und Vergleichszahlungen stellen keine sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 dar und sind daher nicht vom Abzugsverbot des § 20 Abs…
…es sich auf Grund des Zusammenhanges mit der nachgewiesenen Dienstzeit um freiwillige Abfertigungen handelt - auf den§ 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 zweiten Satz des § 67 Abs. 6 EStG 1988. Fallen neben den Bezügen im Rahmen eines Sozialplanes noch freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen an…
…Bezuges ist allerdings maßgeblich für die Berechnung des Jahressechstels, der Freigrenze von 2.100(siehe Rz 1055a Euro), einschließlich Einschleifregelung, des Viertels der laufenden Bezüge bzw. der zusätzlichen Begünstigung für freiwillige Abfertigungen im Sinne des §§ 67 Abs. 6 EStG 1988 67 Abs. 6 EStG 1988…
…entbinden, steht dies mangels Unwiderruflichkeit einer Rückstellungsbildung jedenfalls entgegen (UFS 4.3.2004, RV/0437-L/02). Reine Kapitalzusagen auf den Todesfall fallen ebenso wie Versorgungs-(Pensions-)Zusagen nur in Form einer Einmalzahlung unter den Begriff freiwillige Abfertigungen, die nur nach Maßgabe des § 14 Abs…
…sind heranzuziehen (Grundlohn, Zusatzbezüge, Sachbezüge, Pensionszusagen, freiwillige Abfertigungen usw.). Auch in deren Zusammensetzung kann eine verdeckte Ausschüttung gelegen sein (zB bei einer übermäßig hohen umsatzabhängigen Vergütung, die anstelle eines Anteiles am Jahresgewinn bezahlt wird, ausgenommen es liegen besondere Gründe dafür vor). Die Gesamtentlohnung muss angemessen…
…Abfertigungsanspruches zum Zeitpunkt der Übertragung besteht nur bis zur Höhe des fiktiven Anspruches. Übersteigt der Einmalbetrag das sich aus dem gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Abfertigungsanspruch ergebende Ausmaß, liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn (sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) vor. Übertragungsbeträge für freiwillige Abfertigungen…
…3 EStG 1988 begünstigt nur Abfertigungen im kollektivvertraglich festgesetzten Ausmaß, nicht jedoch im Ausmaß darüber hinausgehender Betriebsvereinbarungen (VwGH 28.11.1978, 2005/76; VwGH 15.9.1999, 99/13/0146). Abfertigungen, die auf Grund von Betriebsvereinbarungen gezahlt werden, sind - ebenso wie freiwillige Abfertigungen - sonstige Bezüge…
…1651). Rentenzahlungen Rz 1625: Siehe Rz 7001 ff. Repräsentationsaufwendungen Rz 1626: Siehe Rz 4808 ff. Rückdeckungsversicherung Rz 1627: Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f. Rückzahlungen Rz 1628: Die freiwillige Rückzahlung von Einnahmen zur Vermeidung der Steuerprogression ist keine Betriebsausgabe (VwGH 2.12.1955…
…Anderes gilt, wenn die Planung zwar als solche nicht verwirklicht wird aber ein Durchgangsstadium für eine sodann perfektionierte Planung darstellt. Sozialeinrichtungen des Betriebes, freiwillige Sozialleistungen, betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen Rz 2216: Das unternehmensrechtliche Aktivierungswahlrecht für diese Aufwendungen (§ 203 Abs. 3 UGB) gilt auch für die…
…die arbeitsrechtlich zustehen (zB Abfertigungen). Kein Anspruch auf Lohn bzw. Lohnerhöhung (Erfassung erst im Zeitpunkt der Pensionsauszahlung) liegt vor bei: Lohnerhöhungen, die zusätzlich zum Kollektivvertrag gewährt werden. Bisher ohne arbeitsrechtlichen Anspruch gewährte Bezüge (zB freiwillige Belohnungen, Boni). Bisher freiwillig gewährte Sozialleistungen. Keine Einkünfte liegen vor…
…Bezüge, die arbeitsrechtlich zustehen (zB Abfertigungen). Kein Anspruch auf Lohn bzw. Lohnerhöhung (Bezugsumwandlung als Arbeitgeberbeitrag) liegt vor bei: Lohnerhöhungen, die zusätzlich zum Kollektivvertrag gewährt werden. Bisher ohne arbeitsrechtlichen Anspruch gewährte Bezüge (zB freiwillige Belohnungen, Boni). Bisher freiwillig gewährte Sozialleistungen. Werden Zusatzentlohnungen jährlich neu vereinbart, kann…
…Feststellung der Kostenbasis für die nächsten Entgeltsperioden nach § 50 ElWOG 2010) sowie wirtschaftlicher Verpflichtungen (zB Rückstellungen für nicht einklagbare Kulanzfälle, für freiwillig gewährte zusätzliche Arbeitsentgelte). Gemeinsames Merkmal aller Verpflichtungsarten ist, dass gegenüber Dritten eine Leistungsverpflichtung besteht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Vermögensabfluss in der…
…alten" Abfertigungssystem bzw. bezieht sich der Vergleichsbetrag bei einem Teilübertritt auf "eingefrorene" Zeiträume, kommt die begünstigte Besteuerung mit 6% nicht zur Anwendung. Die "Fünftelregelung" ist in diesem Fall für die gesamte Vergleichszahlung anzuwenden. Diese Begünstigung besteht unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer eine freiwillige Abfertigung gemäß…
…Gänze als verdeckte Ausschüttungen zu werten sein, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Sonderregelung und löst Kapitalertragsteuerpflicht aus. Rz 595: Zur Behandlung der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen des Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 526. Rz 596: Es bestehen keine Bedenken, wenn der Übergang der Arbeitgebereigenschaft in…
…für Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebes, für freiwillige Sozialleistungen und für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen (Rz 2199). Teilwertabschreibung: Ein Ansatz von Zwischenwerten zwischen Buchwert und niedrigerem Teilwert ist nicht zulässig (Rz 2280 und Rz 2265). Firmenwert: Aktualisierung der GER 1989; Abgrenzung von firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern (zB…
…die aber ganz oder zum Teil auf einer freiwilligen Anrechnung von Vordienstzeiten durch den Arbeitgeber beruhen auf Grund schriftlicher und rechtsverbindlicher Zusagen an Arbeitnehmer oder andere Personen, wenn der Gesamtbetrag der zugesagten Abfertigung einer gesetzlichen oder dem Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis entsprechenden kollektivvertraglichen Abfertigung nachgebildet ist…