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4 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 116420.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988) Rz 1164: Gemäß § 68 Abs. 7 EStG 1988 ist die Bestimmung des den höheren Freibetrag von 540600 Euro betreffenden § 68 Abs. 6 EStG(bis 2023…

EStR 2000 Rz 12975.5.2.3 Zuwendungen an den Betriebsratsfonds (§ 4 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.5.2.3 Zuwendungen an den Betriebsratsfonds (§ 4 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) Rz 1297: Dem Grunde nach sind alle Zuwendungen an den Betriebsratsfonds als Betriebsausgabe abzugsfähig, unabhängig davon, ob die Zuwendungen an den Fonds im Interesse aller, einer bestimmten Gruppe oder nur…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Dienstverhältnis ist bei Reisekosten oder sonstigen Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit einer Funktion als Personalvertreter, als Gewerkschafter (VwGH 21.11.1995, 95/14/0070) oder als Betriebsrat (VwGH 20.6.1995, 92/13/0298) stehen, nicht gegeben. Aufwendungen (Ausgaben) eines Richters im Zusammenhang mit…

LStR 2002 Rz 700–70410.5 Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…VwGH 20.02.2008, 2008/15/0015) die Tätigkeit als Personalvertreter oder Betriebsratsmitglied als ein unbesoldetes Ehrenamt eingestuft und damit die Trennung von den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bekräftigt. Wenn ein Arbeitnehmer für diese Tätigkeit von der Arbeitsleistung (teilweise) freigestellt wurde, ist es daher schon…