…überlassene Gebäude oder Gebäudeteile) oder 2% | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%); 6% für Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sonstiger selbständiger Arbeit schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit. | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%)…
…sind, steht nach dem "Kausalitätsprinzip" das Besteuerungsrecht (Art. 15 OECD-Musterabkommen) Österreich zu (Vorrang des Kausalitätsprinzips vor dem Zuflussprinzip) Rz 7954: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, sofern nicht bereits ein Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs. 2…
…siehe Rz 8305), 3. Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz, siehe Rz 8306), 4. Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender (siehe Rz 8307), 5. Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller (siehe Rz 8308), 6. Leistungen als Privatgeschäftsvermittler (siehe Rz 8309), 7. Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen…
…Besprechung im Inland teil. Ein Aufteilungserfordernis besteht, wenn das von einem ausländischen Auftraggeber an einen freiberuflichen ausländischen Unternehmensberater gezahlte Honorar teilweise auch auf Inlandstätigkeiten zugunsten einer inländischen Niederlassung des ausländischen Auftraggebers erfolgt. Rz 7917: Dem Art. 14 OECD-Musterabkommen idF vor dem Update 2000 nachgebildete…
…4113b), bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung (siehe dazu auch Rz 7937 f), bei Einkünften aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit (siehe dazu auch Rz 5262 ff). Für die übrigen Tätigkeiten im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb…
…Höhe von 1.000800 Euro (2520% von 4.000 Euro) ein Betrag von 3.0003.200 Euro (4.000 Euro abzüglich der 2520-prozentigen Abzugsteuer von 1.000800 Euro). Fall 2 - die Abzugsteuer wird vereinbarungsgemäß vom Veranstalter getragen: Sollen dem Vortragenden 4.000 Euro verbleiben…
…994). Personen, die die Möglichkeit haben, Aufträge für die Abhaltung von Vorträgen zu bestimmten Themen anzunehmen oder abzulehnen und solcherart den Umfang ihrer Tätigkeit selbst bestimmen können und nur für die tatsächlich abgehaltenen Vorträge honoriert werden, stehen in keinem Dienstverhältnis (VwGH 17.5.1989, 85…