…Vereinbarung in weiterer Folge aufrechterhalten und ob und wie sie ausgeführt wird. Nähere Ausführungen siehe Rz 1099 ff. Rz 1088: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise der BAO tritt in Hinblick auf die im Gebührenrecht vorherrschende formale Betrachtungsweise in den Hintergrund (VfGH 8.5.1980, V 14/80…
…jedoch direkt der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen (vgl. VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092). Weiters kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Marktchancen nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler). Zu 2.: Für…
…bestimmten Konstellationen von der rein formalen Betrachtung löst und das Institut des "faktischen Geschäftsführers" kennt (siehe dazu zB OGH 15.09.2010, 2 Ob 238/09b). Bei Vorgängen zwischen Fremden wird man zwar grundsätzlich davon ausgehen können, dass die formale Gestaltung auch den tatsächlichen Verhältnissen…
…5.2000, 97/14/0167). Allerdings ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei der Vertretungsmöglichkeit nicht bloß um eine formale Vereinbarung, sondern um eine der üblichen Gestaltung im Wirtschaftsleben entsprechende tatsächliche Vertretungsmöglichkeit handeln muss (VwGH 5.10.1994, 92/15…
…abzuschließen, ist als wirtschaftliche Verkaufsvollmacht bzw. faktische Abschlussvollmacht zu verstehen (EAS 3232, EAS 3270, EAS 3408). Eine formale Abschlussvollmacht ist nicht erforderlich; es genügt, dass der Vertreter berechtigt ist, alle Einzelheiten eines Vertrags in einer Weise auszuhandeln, dass daraus eine Bindung des Vertretenen abzuleiten ist…
…Rz 625 f). Die vorstehend beschriebene Möglichkeit, ein betrieblich genutztes Grundstück dahingehend zu teilen, dass der Grund und Boden zurückbehalten und das Gebäude (in steuerlicher Betrachtungsweise) eingebracht wird, kann nicht auf andere Bestandteile des Grundstückes angewendet werden. So können das stehende Holz oder Obstkulturen (zB…
…ist, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Ein Anspruch ist bei wirtschaftlicher Betrachtung (§ 21 BAO) entstanden, wenn die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gesetzt worden sind…
…zur Gänze ablehnen; maßgebend ist der wirtschaftliche Gehalt eines Modells, sodass bloß formal eingefügten Vertragsklauseln über den Bauinteressenten eingeräumte "endgültige Gestaltungsmöglichkeiten" und ähnlichem in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Bedeutung zukommt. Der Bauinteressent trägt nicht das finanzielle Risiko, sondern hat bloß einen Fixpreis zu zahlen, der ihm…
… hiebei muss maßgebendes Kriterium sein, ob die betreffenden Leistungen unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Beurteilung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als im Rahmen des mit dem Bestandvertrag begründeten Austauschverhältnisses erbracht anzusehen oder ob diese Leistungen wirtschaftlich selbständig in dem Sinn sind, dass sie neben dem Bestandverhältnis bestehen (VwGH…
…3808a. In diesen Fällen sind die Regelungen des § 2 Öko-IFB-VO zur Plausibilisierung der inhaltlichen Fördervoraussetzungen zu beachten, sollte eine Förderung nicht beantragt oder aus formalen Gründen nicht gewährt werden; siehe dazu Rz 3808b. Wirtschaftsgüter, die unmittelbar in der Öko-IFB-VO genannt werden (…
…zählen, sondern als Zinsaufwand zu erfassen sind. Fassung ab 2015 Langfristige, formal unverzinsliche oder nicht marktüblich verzinste Verbindlichkeiten sind ab einem Wirtschaftsjahr, das im Jahr 2015 beginnt, marktüblich abzuzinsen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Zinskomponenten enthalten ("verdecktes Kreditgeschäft"). Diese stellen nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit, sondern…
…Gemäß Rz 1070 kann im Zuge einer Änderungskündigung eine gesetzliche Abfertigung dann begünstigt versteuert werden, wenn die Bezüge des Arbeitnehmers um mindestens 25% reduziert werden und das Dienstverhältnis formal beendet wird. Erfolgt innerhalb von zwölf Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche Gründe…
…aus Confusio in dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr zur Gänze steuerwirksam berücksichtigt werden. Rz 506: § 9 Abs. 2 UmgrStG knüpft nicht formal an den Tatbestand der Confusio im Sinne des § 1445 ABGB an, sondern definiert Confusio eigenständig als Vereinigung von Aktiven und Passiven des Betriebsvermögens…
…auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG (siehe dazu Rz 928) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise" gemäß § 18 Abs. 5 UmgrStG und der damit einhergehenden Evidenzierung des Teilwertes zum Einbringungsstichtag (siehe Rz 970a). Ungeachtet der Angabe zur Übertragung von…
…ausdrücklich im UmgrStG vorgesehene Fälle in Betracht. 4.2.4.2a. Aufwertungsoption für Grund und Boden Rz 1425a: Alternativ zur gespaltenen Betrachtungsweise für Grund und Boden bei Übertragung von Grundstücken zu Buchwerten (siehe Rz 1457a) kann für Grund und Boden die Aufwertungsoption gemäß § 24 Abs…